Media Markt - Umtausch/Rückgabe möglich?

Hier die Beschädigung  - (Recht, Media Markt, Umtausch)

6 Antworten

Die Abplatzung des Lacks stellt einen Sachmangel nach § 434 BGB dar. Allerdings muss, damit Gewährleistungsrechte eingreifen, dieser Sachmangel schon bei Gefahrübergang vorgelegen haben (vgl. §§ 434 Abs. 1 S. 1, 446 BGB). Gefahrübergang ist der Zeitpunkt, in dem dir das Gerät übergeben worden ist; praktisch dürfte das der Zeitpunkt sein, in dem du das Gerät nach dem Bezahlen an der Kasse mitgenommen hast.

Zu diesem Zeitpunkt waren wohl noch keine Lackabplatzungen vorhanden, wenn ich dich richtig verstehe. Allerdings gilt es auch schon als Sachmangel, wenn der Lack in irgendeiner Weise fehlerhaft ist und daher bereits nach kurzer Zeit abplatzt.

Normalerweise wäre es so, dass du diesen Sachmangel, auf den du dich berufst, im Zweifel beweisen müsstest. Wenn also MediaMarkt nichts tun will und du vor Gericht Klage einreichen würdest, wärst eigentlich du in der Pflicht, das Vorliegen eines Sachmangels im Zeitpunkt der Übergabe zu beweisen. Das dürfte für dich allerdings sehr schwer bis unmöglich werden (höchstens mit einem Sachverständigengutachten).

Weil das aber so schwierig ist, hat der Gesetzgeber hier eine Norm geschaffen, die dem Verbraucher hilft: § 477 BGB:

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Bei einem Verbrauchsgüterkauf (d.h. ein Verbraucher, vgl. § 13 BGB, kauft bei einem Unternehmer, § 14 BGB, etwas) gilt also: Wenn der Mangel irgendwann in den ersten 6 Monaten nach der Übergabe offenbart, dann wird zugunsten des Käufers vermutet, dass dieser Sachmangel schon bei Gefahrübergang, also bei Übergabe vorlag.

Auf deinen Fall zugeschnitten: Der Mangel (hier: die fehlerhafte Lackierung) hat sich etwa 3 Wochen nach der Übergabe gezeigt, und damit innerhalb des von § 477 BGB genannten Zeitraums. Jetzt kehrt sich die Beweislast um: Im Falle eines Rechtsstreits vor Gericht müsste MediaMarkt beweisen, dass dieser Mangel im Zeitpunkt der Übergabe noch nicht vorlag, sondern erst später aufgetreten ist. Das dürfte allerdings jetzt für MediaMarkt schwierig werden, es sei denn ein Gutachten würde zu dem Ergebnis kommen, dass der Lack komplett in Ordnung war und die Abplatzung durch eine Unaufmerksamkeit deinerseits entstanden ist.

Gehen wir also davon aus, dass der Mangel bei Gefahrübergang vorlag, dann hast du die Rechte, die in § 437 BGB genannt sind. Das ist zunächst (und auch vor allen anderen Rechten) dein Anspruch auf Nachbesserung bzw. Nachlieferung. MediaMarkt muss also entweder die Kaufsache reparieren oder dir eine neue Sache geben.

Ein Recht darauf, direkt dein Geld wiederzubekommen, hast du hingegen nicht. Dieses Recht hast du erst dann, wenn MediaMarkt die Nacherfüllung verweigert oder wenn die Nacherfüllung scheitert (d.h. wenn MediaMarkt dir 2 mal etwas kaputtes geben würde). Dann könntest du vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurück verlangen.

Es kann allerdings sein, dass MediaMarkt aus Kulanz statt einer neuen Sache auch den Kaufpreis herausgibt. Mit einem Gutschein musst du dich aber nicht abfrühstücken lassen.

Fazit:

Du hast - vorausgesetzt, der Mangel lag in Form einer fehlerhaften Lackierung schon bei Übergabe versteckt vor - einen Anspruch auf Nacherfüllung. Du kannst also von MediaMarkt verlangen, dir ein neues Gerät zu geben (oder das alte zu reparieren).

Einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises hast du dagegen erst einmal nicht; es könnte aber sein, dass MediaMarkt den Kaufpreis aus Kulanz erstattet.

Recht auf einen Gutschein hast du im Moment definitiv nicht. Wenn du einen bekommst, dann war das Kulanz.

Du hast in einem Geschäft etwas gekauft. Das weist einen Mangel auf, also muss der Händler diesen beheben. Einfach zurückgeben hättest du können, wenn du nach Fernabsatzgesetz den Lautsprecher gekauft hättest. Aber dazu gehört kein Geschäft vor Ort.

Also hin und überraschen lassen. Aber nachbessern muss er.

Halbammi  07.07.2018, 11:06
Einfach zurückgeben hättest du können, wenn du nach Fernabsatzgesetz den Lautsprecher gekauft hättest.

-.... und auch das nach 3 Wochen nicht mehr!

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Kai42  07.07.2018, 11:46
@Halbammi

Stimmt....die "3 Wochen" habe ich übersehen bzw. vergessen. Danke! :-)

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Kommt darauf an. Willst du die Rechtslage wissen oder die evtl darüberhinausgehende Geschäftspraktiken von Media Markt?

Rechtlich hast du nur ein Recht auf Nacherfüllung § 439 I BGB, also kein Geld und kein Gutschein.

Kommt darauf an, wie kulant der Verkäufer ist!

Halbammi  07.07.2018, 11:06

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Da löst sich die Farbe nicht ab, da klebt etwas Weißes drauf.