Fachabitur reicht nicht, du brauchst zwingend die 13. Das nennt sich fachgebundene Hochschulreife.

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Sie stehen als Angeklagte vor Gericht und du wohl auch.

Auf die Idee mit der Videokamera ist sicher auch die Staatsanwaltschaft gekommen. Sie und der Richter sehen dich anscheinend nicht als unbeteiligte Dritte. Dein Anwalt hat Recht, das wird vor Gericht geklärt.

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Nein das darfst du nicht. Du musst eine Räumungsklage erheben.

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Seit wann hast du den Vertrag? Was steht in den AGBs?

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Ich sehe eine Einführung eher als einen reinen formalen Erfolg bzw. eine reine Klarstellung. Natürlich kann man die Auswirkungen erst bei genauer Formulierung und nach den ersten Urteilen einschätzen, aber ich denke in der Praxis wird es keine großen Auswirkungen haben. Da hätten wir in anderen Bereichen sehr viel mehr reformbedarf.

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Nur Jurastudenten, sogar im ersten Semester, stellen sich hin als wären sie schon fertig. Angehende Anwälte? Bis jetzt könnt ihr nur davon träumen.

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Und das glaubst du? 🤣🤣🤣 Diese Drohung ist nur noch lächerlich.

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Ich sehe eine Einführung eher als einen reinen formalen Erfolg bzw. eine reine Klarstellung. Natürlich kann man die Auswirkungen erst bei genauer Formulierung und nach den ersten Urteilen einschätzen, aber ich denke in der Praxis wird es keine großen Auswirkungen haben. Da hätten wir in anderen Bereichen sehr viel mehr reformbedarf.

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Ja, da kriegen beide Bescheid. Vorausgesetzt der Anzeigensteller ist auch der Geschädigte.

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