ich habe vom 2012 bis 14.04.2016 Straftaten begangen ..
anzeigen vom 01.07.2013 bis 12.04.2016 Fortlaufend.
am 14.04.2016 Wurde ich verhaftet.
und am 14.02.2017 wurde ich in die Forensik nach §63 Verurteilt ..
am 11.11.2020 wurde der §63 zur Bewährung ausgesetzt.
Ich war Schuldunfähig .. warum wurde ich dann nicht Freigesprochen?
Warum wurde ich nicht auf die Straße gelassen. ?
dann habe ich 2021 und 2022 Beschwerde gegen den Richter wegen meines Urteil vom 14.02.2017 Unterbringung in einem Psychiatrie §63. eingelegt .. hat aber nicht viel erbracht..
Aus Wut bedrohte ich dem Richter mit dem Mord .. weshalb die Staatsanwaltschaft die widerruf der Bewährung beantragte, dann passierte nichts weiter ..
davor habe ich auch die Polizeiinspektion Nürnberg auch mit vielen Anrufen missbraucht, bedroht und die Beschimpft, weil die mich festgenommen haben damals 14.04.2016. weil ich es nicht ertragen konnte, dass die gegen mich waren und mich weggesperrt hatten..
Warum hat niemand Verständnis für mich, ich begang die Straftaten nicht aus lust sondern aus Widerstand gegen Staatliche Maßnahmen und Wut und Aggression.
Warum habe ich auch keinen Recht auf das Urteil und Haftbefehl von damals Beschwerde einzulegen, warum ist dass verboten??