maler und lackierer urlaubsgeld ...

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

www.uk-maler.de ist die Homepage der Urlaubskasse für Maler- u. Lackiererhandwerk.

Dort wirst du sicherlich Informationen und evtl. auch ein Telefonnr. finden.

So wie ich es kenne: Arbeitnehmer nimmt z.B. 5 Tage Urlaub, dafür bekommt er das reguläre Entgelt und 15% zusätzliches Urlaubsgeld, 15% auf(von) dem Arbeitslohn für die Urlaubstage. Immer im Abrechnungsmonat.

Der Arbeitgeber macht dieses Entgelt bei der Urlaubskasse geltend. Es liegt bei ihm ob er das sofort und irgendwann gesammelt macht.

Der Arbeitgeber kann aber nicht mehr Entgelt (Lohn) für die Urlaubstage zahlen als du Geld "in der Urlaubskasse" drin hast. Darüber wird (muß) nach dem Jahreswechsel abgerechnet werden und du erhälst vom Arbeitgeber den Teil B der Lohnnachweiskarte des vergangenen Jahres. Der Arbeitgeber zahlt ja für dich, abhängig von deinem Alter u. Gewerbezugehörigkeit, einen Prozentsatz deines Bruttolohnes für das Urlaubskassenverfahren ein. (Nicht von deinem Lohn, schon vom Geld des Arbeitgebers, Berechnung ausgehend vom Bruttolohn).

ataro26 
Fragesteller
 16.03.2014, 10:46

Vielen lieben dank , ich werde da montag mal anrufen :) lg

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Der Urlaub ist nicht dazu da ausbezahlt zu werden, sondern um die Arbeitskraft zu erhalten.

ataro26 
Fragesteller
 15.03.2014, 17:22

schonma was von urlaubsgeld gehört?

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ataro26 
Fragesteller
 15.03.2014, 17:35

das is logisch ! aber es geht ums urlaubsgeld? sagt dir das was :D:D:D:D

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ataro26 
Fragesteller
 15.03.2014, 17:41
@ataro26

sry ja ich hab anspruch deswegen frage ich ja ich muss mich etwas schlau machen darüber weis du die nummer von der urlaubskasse? lg

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Zusammen mit dem Urlaubsentgelt hat der Arbeitnehmer Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld. Das zusätzliche Urlaubsgeld beträgt 15 v.H. des bei Urlaubsgewährung auszuzahlenden Urlaubsentgeltes. Es kann nur gleichzeitig mit dem Urlaubsentgelt beansprucht und ausgezahlt werden.

Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld werden fällig, wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub antritt.

Der Anspruch auf Abgeltung entsteht in den tariflichen Sonderfällen.

Während der Dauer eines Arbeitsverhältnisses in einem Betrieb des Maler- und Lackiererhandwerks ist die Auszahlung von Urlaubsentgelt und zusätzlichem Urlaubsgeld ohne gleichzeitige Gewährung der Freizeit grundsätzlich unzulässig.

www.uk-maler.de