Mahnbescheid wegen Unterhaltsrückstände was soll ich tun?

2 Antworten

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Schriftlich, formlos und ganz wichtig fristgerecht einen Widerspruch einlegen, diesen begründen und nachweisen was du im Zeitraum dieser Forderung für Einkommen hattest.

Wenn du nicht leistungsfähig warst, dann muss Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt in der Regel auch nicht zurückgezahlt werden, habe das vor einigen Jahren selber schon durchgemacht.

Hast du denn nicht vorher schon einmal eine schriftliche Forderung bekommen ?

Denn im Normalfall kommt ja nicht gleich ein Mahnbescheid, sondern eine Auskunft vom Jugendamt das Unterhaltsvorschuss beantragt wurde und ab wann und was bis dahin an UVG - gezahlt wurde und das möchte das Jugendamt bei Leistungsfähigkeit dann auch zurück.


isomatte  16.05.2020, 17:04

Danke dir für deinen Stern !

Christian1077 
Beitragsersteller
 15.05.2020, 16:42

Ja, ich hatte schon einige Schriftliche Forderung bekommen, ich habe auch mehrnals mitgeteilt das ich Zahlungsunfähig bin, kein Einkommen und nicht mal eine eigene Wohnung. Ich habe sogar ein Bescheid vom Jobcenter an das Jugendamt geschickt aber trotzdem haben die immer wieder Forderungschreiben geschickt sogar eine Ratenzahlung angeboten.

Danke für dein Antwort.

isomatte  16.05.2020, 06:48
@Christian1077

Wichtig wäre das du gehen diese Forderungen immer schön fristgerecht, schriftlich einen Widerspruch eingelegt hast.

Du musst nicht nur mitteilen das du kein Einkommen hast sondern auch nachweisen und das nicht nur für den aktuellen, sondern wichtig für den Zeitraum aus dem diese Forderungen stammen.

Bitteschön