Mahnbescheid: Widerspruch weil zahlungsunfähig?

6 Antworten

Habe die Sache gelöst!
Die versäumten Raten meiner einstigen Ratenvereinbarung habe ich im Vorfeld bezahlt, dann meinen Gläubiger persönlich angerufen und mit ihm eine neue Ratenzahlungsvereinbarung getroffen. Im Übrigen: Gläubiger und Inkassounternehmen waren in meinem Falle eins und daher konnte der Mahnbescheid, zumindest laut mündlicher Zusage zurückgenommen werden (für diesen Vorgang gibt es sicherlich einen juristischen Terminus der mir jedoch gerade nicht geläufig ist).
Ob das auch in anderen Fällen so einfach ist, weiß ich nicht.
Was ich weiß ist, dass die Schocksituation die ich empfand, als ich den Mahnbescheid aus dem gelben Briefumschlag zog und laß, bei Weitem übertrieben war. Denke mal auch in anderen Fällen kommt man zu einer Lösung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hab mir das alles durch gelesen, auch die Antworten. Ich würde der Empfehlung des RAs befolgen und dem Mahnbescheid vollumfänglich widersprechen. Keine Begründung.

Diesen Widerspruch nicht wieder zurückziehen falls die Gegenseite Dich anschließend auffordert.

Johan2 
Fragesteller
 01.11.2019, 13:54

Okay, Habe nun allerdings bereits 150 EUR überwiesen an den Gläubiger.

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Neugierig1971  01.11.2019, 14:16
@Johan2

Noch ein Tipp, falls Du das nicht sowieso schon gemacht hast. Wenn Du solche Zahlungen leistest, schreib immer in den Überweisungstext "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht", sonst wird die Zahlung ggf. als Zustimmung zur Forderung gewertet.

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Johan2 
Fragesteller
 01.11.2019, 14:42
@Neugierig1971

Zur Forderung hatte ich ja schon lange zugestimmt. Nur eben fehlten die letzten 5 Raten, da ich sie aus lauter Wohnungslosigkeitstrubel anscheinend verdrängt, ja schlicht vergessen hatte!

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EXInkassoMA  01.11.2019, 17:07
@Johan2

OK die 150 werden mit dem kosten verrechnet, das weißt Du ?

Inkassofirma war nicht involviert ?

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Johan2 
Fragesteller
 01.11.2019, 17:15
@EXInkassoMA

Nein, keine Inkasso-Firma. Den Mahnbescheid erhielt ich direkt vom Krankenhaus, bzw. von deren Finanzabteilung/Mahnabteilung.

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Johan2 
Fragesteller
 01.11.2019, 17:17
@EXInkassoMA

Ich hoffe das die 150 EUR als Motivation meinerseits anerkannt werden und ich dann noch die Kosten für den Mahnbescheid übernehme, dann aber Dezember meinen monatlichen Minibetrag 30 EUR fortsetze oder vielleicht sogar die monatliche Rate erhöhe.
Natürlich muss ich mich mit denen in Verbindung setzen, also dort wohl anrufen.
Vielleicht einen Trick was bestimmtes sagen, was bestimmtes nicht sagen?

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EXInkassoMA  01.11.2019, 22:01
@Johan2

Trotzdem hast Du du MB kosten an der Backe und die 150 werden zunächst damit verrechnet. Wenn Du Glück hast verschiebt man den VB.

Mit Deinem Einkommen von 75o € bist Du nicht pfändbar. check doch die Freibeträge. Aber Du hast gefragt und wenige Minuten danach bereits gezahlt. ( schulterzuck)

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Johan2 
Fragesteller
 02.11.2019, 14:22
@EXInkassoMA

Hatte die 150 EUR bezahlt und danach erst Deinen Kommentar gelesen. Übrigens hatte ich den Betrag nicht an die Kontonummer des Mahnbescheids, sondern an die alte Kontonummer des Gläubigers überwiesen, was aber eigentlich die selbe sein dürfte.
Danke auf jeden Fall für die Infos.

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Dein Glaeubiger scheint eine Krankenversicherung oder ein Krankenhaus zu sein. Es ist kaum anzunehmen, dass er dann die Kosten fuer die Fortfuehrung des gerichtlichen Mahnverfahrens scheuen wird. Wahrscheinlich hat er bereits bei der Beantragung des Mahnbescheids die Durchfuehrung des streitigen Verfahrens im Widerspruchsfall beantragt. Dann geht es nach einem Widerspruch automatisch weiter.

Du kannst es aber versuchen. Vielleicht hast du ja Glueck. Besser waere es wahrscheinlich, die Ratenzahlung sofort fortzusetzen (also sofort wieder eine Rate zu bezahlen) und auch den Glaeubiger sofort zu kontaktieren. Ein Mahnbescheid kann auch zurueckgenommen werden (kostet aber wieder was).

Als Begründung meines Widerspruchs dem Gläubiger gegenüber wollte ich angeben, dass er mir doch zumindest eine Vorwarnung hätte geben können.

Das wuerde ich auf jeden Fall unterlassen. Es kommt ganz sicher nicht gut an, wenn du dem Glaeubiger erklaerst, er sei doch schliesslich selbst daran schuld, dass du nicht gezahlt hast.

Ich wuensche dir viel Glueck! Grosse Hoffnungen wuerde ich mir zwar nicht machen. Einen Versuch ist es aber wert.

Johan2 
Fragesteller
 01.11.2019, 11:59

Ja, es handelt sich um ein Krankenhaus, dass seit langem von mir Raten erhielt. Nun waren die vergangenen Wochen derart drastisch (Übernachten auf Campingplätzen, zuletzt im Wald), dass ich dem nicht nachkommen konnte.
Eben habe ich allerdings die seit Juli ausgebliebenen Raten an den Gläubiger überwiesen und hoffe, dass wenn ich ihm meine Situation illustriere und ihm anbiete die Kosten für den erstellten Mahnbescheid ebenso sofort zu überweisen, er mir vielleicht nochmal gnädig ist und einer weiteren Ratenzahlung zustimmt. Was sonst bleibt mir.

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Zu Deiner Frage kann ich Dir nichts sagen,aberr ich würde als allererstes mal die Adresse ändern. Bei weniger als 720 € kannst Du Dir die 120 € dafür doch gar nicht leisten. Eine kostenlose Adresse bekommst Du bei der Wohnungslosenhilfe, dort kannst Du Dich sogar beim Meldeamt anmelden.

Johan2 
Fragesteller
 01.11.2019, 13:56

Hätte ich die Adresse nicht, wäre ich ziemlich aufgeschmissen. Bei der Wohnungslosenhilfe mal eben eine kostenlose Adresse: Hast Du dazu Genaueres? Glaube nämlich kaum, dass man unter so einer Adresse ein Gewerbe anmelden kann.
Aber vielleicht täusche ich mich auch.

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Neugierig1971  01.11.2019, 14:15
@Johan2

Das ist nur eine kostenlose Adresse, damit Du Briefe vom Jobcenter etc. bekommen kannst. Ein Gewerbe kann man da sicherlich nicht anmelden, sondern nur Briefe empfangen und eine Meldeadresse bekommen.

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Such die vorgerichtliche Klärung mit Deinem Gläubiger.

Wenn er nach dem Widerspruch klagen wollte, müßte er zunächst selbst Geld anfassen.

Allerdings halte ich die Auffassung, daß der Gläubiger gezwungen ist, nach Widerspruch zu verhandeln, für sehr einseitig. Er kann ebensogut Klage erheben, aber für die Gerichts- und seine Anwaltskosten muß er in Vorlage treten. Also könnte er verhandlungsbereit sein.

Johan2 
Fragesteller
 01.11.2019, 11:49

Genau das ist es: die vorgerichtliche Klärung mit meinem Gläubiger.

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EXInkassoMA  01.11.2019, 12:35
@Johan2

Warte ab bis sich der Gläubiger meldet. Kein vorauseilender Gehorsam. Beim Verhandeln ganz tief anfangen.

P.s man hat nie selbst Geld sondern bekommt es von einem Freund/Familienangehörigen zweckgebunden und befristet geliehen.

Am besten dann noch mal Posten.

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Johan2 
Fragesteller
 01.11.2019, 13:57
@EXInkassoMA

Auf den Gläubiger warten? Nein. Wenn ich jetzt warte, wird der Vollstreckungsbescheid sicher kommen. Denn sonst hätte sich der Gläubiger ja bereits postalisch gemeldet bevor der MB rausging.

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