Mahnbescheid Inkasso Wiederspruch sinnvoller Option?

4 Antworten

1, Nein, es ist eher der Beweis, dass die Inkassoleistung ja erbracht wurde. Allenfalls die Höhe wäre zu überprüfen.

2. Wenn Du keinen Widerspruch einlegst, dann wird die Forderung rechtgültig, das Inkasso kann einen Titel beantragen und den (mit weiter steigenden Kosten) geltend machen.

3. Mit aller Wahrscheinlichkeit wird das Inkasso in das Verfahren gehen, sprich: Gericht. Empfehlung: zahlen.

Wenn Du mit der Forderung aus dem Mahnbescheid ganz oder teilweise nicht einverstanden bist, dann solltest Du fristgenäß Widerspruch gegen diesen einlegen, da sonst sehr wahrscheinlich ein Vollstreckungsbescheid folgen wird.

Den Widerspruch entsprechend begründen.

Falls Du in der Sache schon Zahlungen geleistet hast, welche im Mahnbescheid nicht berücksichtigt sind, diese dem Gericht nachweisen.

1. Zieht es als Beweis, dass die Leistungen kurz nach dem Inkasso Brief erbracht wurden und dadurch das ganze überflüssig eventuell nicht gerechtferig ist ?

Nein, damit ändert sich lediglich die Hauptschuld die vermutlich noch auf dem Mahnbescheid steht und ist entsprechend zu reduzieren. Widerspruchsgrund 1

2. Lohnt es sich einen Wiederspruch einzulegen aus finanzieller und erfolgschancen Sicht (beruhend auf der oben aufgeführten "Beweislage")?

Wie Antwort 1 schon beschrieben kommt noch hinzu, dass man prüfen sollte ob die geforderten Inkassogebühren überhaupt berechtigt sind.
Dazu müsste man aber genau wissen:

  • Wie hoch war die HF
  • Was verlangt das Inkasso an Gebühren
  • Wan hat sich das erste mal das Inkasso gemeldet

Nur anhand dieser Daten kann man berechnen was dem Inkasso zusteht.
Deine Zahlung der HF hebt jedoch nicht das Inkassounternehmen auf geschweige die zusätzlichen Gebühren vom Mahnbescheid, wenn dieser automatisiert beantragt wurde. Dagegen angehen könnte man nur dann versuchen, wenn zwischen deiner Zahlung und Zahlungseingang und der Beantragung des MB ein gewisser Zeitraum lag.

3. Was kommt nach dem erheben eines Widerspruchs auf einen zu und was wäre persönlich Empfehlung in der Situation ?

Da ein MB gerichtlich nicht auf Korrektheit geprüft ist, erfolgt mit Widerspruch die erste Prüfung und Aufforderung einer Stellungnahme vom Schuldner (sofern man nicht separat eine Begründung beigefügt hat) sowie vom Gläubiger (Inkasso).

Das Inkasso wird einen anschreiben mit der bitte den Widerspruch zurück zu nehmen... das sollte man jedoch nicht tun wenn er berechtigt ist.

Anschließend kann es zu einer Verhandlung kommen.
Meistens wird diese aber schriftlich geführt. Eine Klage riskiert ein Inkasso selten bis nie.

Woher ich das weiß:Hobby – Langjährige Inkassoerfahrung.