Klarna und Inkasso muss ich bezahlen?
Guten Abend zusammen,
Momentan habe ich folgende Situation:
Habe für eine Internetbestellung eine Rechnung über 14,94 € am 23.9.bekommen und über Klarna sofort bezahlt. Auf meinem Kontoauszug am 24.9. abgebucht
"24.09. Echtzeit-Überweisung 14,94 S Klarna. Damit war die Sache für mich erledigt.
Pustekuchen. Nach und Nach sind Mahnungen per email eingetrudelt, die ich für Fakes (im Spam Ordner) gehalten und gelösch habe.
Am 17.11. kam per Post eine LETZTE MAHNUNG: Daraufhin habe ich versucht das bei dem online Shop klarzustellen. Die Antwort: Wir haben nichts mit der Buchhaltung zu tun, bitte an Klarna wenden.
Auf der Kundendienstseite habe ich im Chat erklärt, dass ich bezahlt habe und eine (natürlich vollständige) Kopie meines Kontoauszuges geschickt. Wurde bemängelt, dass eine bestimmte Vorgangsnummer fehlt. (Hatte RechnNr. und Datum) angegeben. Das Ergebnis: "das ist zu speziell für uns. Wir geben es an unsere Fachabteilung weiter. Die Meldet sich. Wörtlich" Wir lassen Sie nicht im Stich
Keine Rückmeldung. Dafür eine mail am 2. 12. von COEO InkassoHat sich niemand gemeldet. Dafür kam am 2. 12. ein Brief von COEO Inkasso
Klarna hat uns gebeten, wegen einer offenen Rechnung Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Diese Rechnung resultiert aus Ihrer folgender Online-Bestellung: vom 22.09.2020 bei
Informationen zu unserer Beauftragung und zur offenen Forderung haben wir Ihnen parallel auch per Brief zugesandt; dieser sollte Ihnen in den nächsten Tagen zugehen. Der Brief ist noch nicht da.
Klarna hatte Sie hierzu am 20.10.2020 erstmalig angemahnt. Die genaue Zusammensetzung der nun offenen Forderung in Höhe von 72,63 € können Sie der nachfolgenden Forderungsaufstellung entnehmen.
Forderungsaufstellung
Auftraggeber:
Klarna Bank AB (publ)
Hauptforderung gemäß unten stehender Forderungsbegründung
18,54 €
Verzugszinsen gem. § 288 BGB bis 02.12.2020
0,09 €
Inkassokosten entsprechend einer 1,0 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG* aus 18,54 €
45,00 €
Auslagenpauschale analog Nr. 7002 VV RVG*
9,00 €
Gesamtbetrag
72,63 €
*mit dem Gläubiger im Rahmen des § 4 Abs. 5 RDGEG vertraglich vereinbartes Honorar
Forderungsbegründung
gem. § 11a RDG
Warenlieferung vom 28.09.2020
14,94 €
Jetzt habe ich nochmal meinen Kontoauszug von damals angesehen und jetzt festgestellt, dass ich eine Rückzahlung von Klarna am 29.9. , also eine Woche später bekommen habe. Steht nur RETOUR darauf. Konnte nichts damit anfangen.
Was soll ich jetzt machen oder gar nichts machen?
Hat Jemand dasselbe Problem. Danke fürs Durchlesen
Warenlieferung vom 28.09.2020
14,94 €
22.09.2020
Rg. Nr. 4160841220437 Ihre Bestellung vom 22.09.2020 bei
Mahnkosten vom 20.10.2020
3,60 €
22.09.2020
Jetzt habe ich nochmal meinen Kontoauszug von damals angesehen und jetzt festgestellt, dass ich eine Rückzahlung von Klarna am 29.9. , also eine Woche später bekommen habe. Steht nur RETOUR darauf. Konnte nichts damit anfangen.
Was soll ich jetzt machen oder gar nichts machen?
3 Antworten
Das ist Wucher und damit wird COEO niemals durchkommen, wenn du richtig handelst. Mache folgendes:
- Überweise die 14,94€ an coeo mit dem gewünschten Betreff (achte penibel darauf, dass du den Betreff diesmal zu 100% korrekt schreibst wie coeo es wünscht) und schreibe zusätzlich in den Betreff "Nur Hauptforderung - weitere Überweisung beachten"
- Übeweise zusätzlich in einer seperaten Überweisung 8-10€ mit dem Betreff gewünschen Betreff von coeo (zu 100% korrekt!) und zusätzlich "angemessene Inkasso und Mahngebühren und Verzugszinsen - weitere Überweisung beachten"
- Abwarten und Tee trinken. Nur wenn etwas per Einschreiben kommt darauf reagieren (Forderung zurückweisen).
- Falls ein gerichtliches Mahnschreiben kommt ankreuzen, dass du der Forderung widersprichst und per Einschreiben zurück ans Gericht. Aber dazu wird es zu 99% nicht kommen.
" (Hatte RechnNr. und Datum) angegeben."
Sorry selbst schuld, Da steht ziemlich fett da, dass unbedingt die Vorgangsnummer angegeben werden muss und du hast vorhergehende Mahnungen einfach ignoriert bis es zu spät war.
Schicke dem Inkassounternehmen einen Nachweis über die Zahlung, wird aber schwierig aus den Gebühren rauszukommen weil du nur schuldbefreiend bezahlt hast, wenn du es korrekt überweist...(Was hier nicht der Fall ist). Erst einmal auf Kulanz hoffen, ansonsten muss sich das ein Anwalt anschaun.
Auf keinen (!) Fall ignorieren, wenn du nicht noch Kontopfändungen haben willst + Gerichtsvollzieher an der Tür usw.
Lieber kleiner Kuchen, danke für Deine Antwort. Aber auf der Rechnung ist das Wort VORGANGSNUMMER gar nicht zu finden gewesen, schon gar nicht fett. Bei jeder Abrechnungsfirma reicht es, wenn man die Rechnungsnummer, Kundennummer und Datum angibt.
Alles als Email du brauchst überhaupt Nix bezahlen.