Mädchen geschlagen Schulverweis?

5 Antworten

Ja, darf er, denn er hatte Recht.

Du hast jederzeit das Recht, einen körperlichen Angriff auf Dich abzuwehren, auch von Mädchen/Frauen, aber mit angemessenen Mitteln.

Bei einem Dir vermutlich körperlich weit unterlegenen Mädchen, das Dich wahrscheinlich noch nicht mal verletzt hat, ist ein Kinnhaken, der dazu führt, daß sie bewußtlos zu Boden fällt, auf jeden Fall überzogen. Wegschubsen oder zur Not ein Watschn hätte sicherlich ausgereicht.

Natürlich darf er das. Sie hat zwar angefangen, aber Dich nicht ernsthaft verletzt. Du hättest sie wegschubsen können oder festhalten oder einfach weggehen können. Sie K.-O.-schlagen war nicht verhältnismässig.

Hat Dir niemand beigebracht, daß man Frauen nicht schlägt?


FranzFranz12435  27.11.2020, 16:02

hat man dir nicht beigebracht, dass man niemanden schlägt?

dass sie ihn vermöbelt ist also in ordnung nur weil sie keinen pipi mann hat?

we live in a society....

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Neugierig1971  27.11.2020, 16:03
@FranzFranz12435

Das habe ich so nicht gesagt. Aber wenn mich ein Mann schlägt, schlage ich zurück. Frauen sind aber i. a. viel schwächer, da muss ich nicht zuschlagen, um mich zu wehren.

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ThisIsJustMeHH  27.11.2020, 16:56

Notwehr kennt keine Verhältnismäßigkeit. Auch sieht der Notwehr Paragraph keine Prüfung bezüglich des Geschlächts des Täters vor.

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Ja das darf der Lehrer/Rektor, vielleicht lernst du ja so, dass Gewalt keine Lösung ist.

Wobei ich nicht glaube das du irgendwas daraus lernen wirst.

Du hättest doch zum Lehrer gehen können und sagen können, das dass Mädchen dich belästigt.

Selbst Schuld.

So ein Kindergarten.


ThisIsJustMeHH  27.11.2020, 16:55

Während das Mädchen einen schlägt? Warum genau sollte der Notwehr Paragraph bei einer Täterin nicht greifen? Niemand muss sich auf die Flucht verweisen lassen.

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pendejo  27.11.2020, 16:59
@ThisIsJustMeHH

§ 32 StGB: "(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."

Frage: War ein Kinnhaken, der das Mädel bewusstlos schlägt, notwendig, den Angriff abzuwehren, oder hätte etwas weniger Gewalteinsatz auch ausgereicht?

Soviel zur rechtmäßigkeit dieser Art von "Notwehr"...

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ObscuraNebula  27.11.2020, 18:02
@ThisIsJustMeHH

Ein Kinnhaken ist keine Notwehr mehr.

Da hätte es gereicht, das Mädel von sich weg zu drücken aber direkt zuschlagen ist keine Notwehr sondern Körperverletzung.

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pendejo  27.11.2020, 19:47
@ObscuraNebula

Das sehe ich auch so, oder zur Not auch eine Watschn. Aber nicht mit der Faust ins Gesicht.

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Ja, er darf das. Es gab aber sicherlich Zeugen, die bestätigen können, wer mit der Gewalt angefangen hat?

Nebenher: du hast dich beschissen ihr gegenüber verhalten, aber das rechtfertigt keine Schläge.

Ich würde sagen: Natürlich darf er das,was denkst du denn?

is´schon armselig von dir, das du dich hier noch beklagen willst.

Warum hast du dich nicht einfach umgedreht und gut wär´s gewesen.