Maden im Bürger, was sagt ihr dazu?

3 Antworten

Meines Erachtens könnte es sich hier auch um Sprossen handeln - andere Länder, andere Sitten...

Mehr kann - und möchte - ich dazu nicht sagen !

Zumal du das genaue Herkunftsland nicht nennen kannst - oder willst...;)

Selbstverständlich schreitet die Lebensmittel-Aufsichtsbehörde ein, wenn sie davon Kenntnis erlangt. Du mußt sie lediglich informieren, aber mit Angabe von Datum, Uhrzeit, Filiale, Art der beanstandeten Ware, sichergestellter Probe des Burgers und Deinen Personalien.

Wenn der BurgerKing in Asien war, war das wahrscheinlich gewollt😂😂👍