Lunke unter Bodenbelag - was kann man machen?

1 Antwort

Achtung: Lainmeinung! Ich bin kein Bodenleger und kein Bausachverständiger!

Rein formal hat er nicht fachgerecht gearbeitet, denn das Ergebnis zählt. Ob du das durchsetzen kannst ist eine andere Sache. Allerdings hätte der Bodenleger erkennen müssen, dass es nicht möglich ist, auf dem geschüsselten Estrich einen schwimmenden Boden korrekt zu verlegen und hätte den Auftrag ablehnen müssen. Wenn du das einklagst wird er, abgesehen davon, dass dir Sache erst verhandelt wird, wenn der Boden schon lange abgenutzt ist, vor Gericht behaupten, er hätte dich über die Risiken unterrichtet und du hättest ihn trotzdem, in vollem Bewusstsein der möglichen Konsequenzen, beauftragt und ihn geradezu dazu gedrängt die Arbeiten auszuführen.

Da hast du mit Spucke gespielt.

Im Grunde genommen musst du den Estrichleger zur Verantwortung ziehen, was aber schwierig wird, da du dessen Leistung durch Ingebrauchnahme formal abgenommen hast, ohne den offensichtlichen Mangel gem. VOB zu rügen bzw. nach BGB zu reklamieren.

Jetzt bleibt dir nur die Möglichkeit, gegen Berechnung den Bodenbelag noch mal hochnehmen zu lassen und entweder nochmal Ausgleichsmasse einbringen zu lassen oder wenn das mit dem Boden geht, von schwimmender Verlegung auf 'fest verklebt' umzustellen.