Lohn auf die Hand??

3 Antworten

"Aushilfe" gibt's nicht. Es gibt Teilzeitbeschäftigte und Vollzeitbeschäftigte. Bei den Teilzeitbeschäftigten gibt's dann noch geringfügig Beschäftigte als Untergruppe. "Aushilfe" ist eine Erfindung der Arbeitgeber, um Arbeitnehmerrechte zu beschneiden, indem sie eine Art von Beschäftigungsverhältnis erfinden, das das Gesetz nicht kennt, und bei dem sie dem Arbeitnehmer suggerieren können, als "Aushilfe" hätten sie weniger Rechte als der vermeintlich "reguläre" Arbeitnehmer. Denk an meine Worte, wenn Du mal wieder irgendwo liest "Aushilfe m/w gesucht".

Wenn Du angemeldet bist und den Lohn auf die Hand bekommst, dann ist es der Nettolohn. Ob der Nettolohn auf den Konto überwiesen wird oder bar ausbezahlt wird, ist rechtlich gleichgültig. Entscheidend ist, ob dann, wenn ein Unterschied zwischen Brutto- und Nettolohn besteht (hängt davon ab, wie geringfügig beschäftigt Du bist), diese Differenz vom Arbeitgeber an die entsprechenden Stellen abgeführt wird. Geschieht dies oder ist es nicht erforderlich, dann ist alles legal. Ob Du den kärglichen Rest, der übrig bleibt, dann in Bar ausbezahlt bekommst oder überwiesen - das ist wurscht.


Mfille98 
Fragesteller
 12.05.2017, 23:21

Danke für die ausführliche Antwort.😁👍🏻 Hatte nämlich anfangs bedenken, aber dann ist ja soweit alles gut ("Puuh")! 

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PeterSchu  13.05.2017, 00:35
@Mfille98

@Mfille98, die Antwort ist vollkommen korrekt, aber ist ja nicht gesagt, dass damit unbedingt auch alles okay ist. Der Betrieb muss natürlich in der Regel Steuern und Sozialabgaben zahlen. Und eine Lohnabrechnung darüber sollte man eigentlich auch dann bekommen, wenn man den Lohn in bar bekommt.

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nein, ist nicht sofort schwarzarbeit.

die entlohnung erfolgt in diesem fall in bargeld,also cash auf die hand.

üblich ist die entlohnung per überweisung aufs girokonto.

Nein, wenn Du quittierst dann nicht