LKW Führerscheinklasse CE?

3 Antworten

§ 6 FeV:

Klasse C:
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Klasse CE:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Eigentlich alle. Für manche brachst du eine Sondergenehmigung, wie die Gigaliner oder Schwertransporte. Aber ansonsten darfst du damit alles Fahren, außer Motorräder und Busse. Wobei für leere Busse gibt es auch Ausnahmen.