Listenhund (Pitbull) Kampfhund weggenommen - was ist zu tun?
Hey,
ich lief heute mit dem Hund durch die Stadt. Das Ordnungsamt sah mich mit meinem Pitbull den ich seit er ein Welpe ist hab, durch die Stadt am spazieren. Der Hund ist nicht angemledet, sie haben mich gefragt ob er vom Züchter ist (mit Ja geantwortet). Er soll beschlagnahmt werden und zum Tierheim entsandt werden, weil es wohl in NRW nicht erlaubt ist so eine Art von Hund zu halten.
Was für aussichten hab ich, was kann ich tun? Muss ich mein Anwalt einschalten? Bitte um Antwort (schnellstmöglich) für alle nachvollziehbaren Hundbesitzer. Liebe Grüße, Sillah-Connection
15 Antworten
weil es wohl in NRW nicht erlaubt ist so eine Art von Hund zu halten
ja, das ist nicht erlaubt und die Bestimmungen solltest Du als Halter eines (solchen) Hundes auch kennen.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820041209115743048
der Hund wird Dir abgenommen und was dann noch so auf Dich zukommen wird, werden dann auch die Behörden entscheiden.
Anbei ein Link zur Kampfhundeverordnung in NRW.
Wenn Du gegen diese Verordnung verstoßen hast, wird Dir auch ein Anwalt nicht helfen können.
http://www.tierklinik.de/ratgeber/rechtliche-aspekte-fuer-tierhalter-und-tieraerzte/kampfhundeverordnung-in-deutschland/4-ratgeber/ratgeber-beitrag/493-kampfhundeverordnung-nordrhein-westfalen
Für Dich ist in diesem Zusammenhang wohl auch § 4 besonders wichtig:
§ 4
Voraussetzungen für das Halten, die Zucht, die Ausbildung und das
Abrichten von Hunden der Anlagen 1 und 2 sowie von gefährlichen Hunden
Da du so gut wie alle deine Pflichten und Verantwortungen als Hundehalter nicht erfüllt bzw. wahr genommen hast, gibt es keine große Chance. Obendrein wirst wohl noch Strafe zahlen und ggf. Hundesteuer nachträglich entrichten dürfen.
Schade für das Tier, dass rein gar nicht dafür kann dass du es vernasselt hast.
Wenn es nicht erlaubt ist, dann ist es nicht erlaubt.
Was für Aussichten gibts? Keine!
Frag mal einen Anwalt wenn der Hund die wichtig ist. Hier bei GF ist nicht hilfreich...
In NRW braucht der Hund einen Wesenstest, du brauchst eine Sachkundeprüfung und auch wenn du das hast, ist die Haltung vielerorts genehmigungspflichtig. Hast du so einen Hund ohne Genehmigung gehalten oder sogar von einem Züchter gekauft, als das Gesetz bereits in kraft war. Seit dem 12. April 2001 ist die Zucht, einfuhr und der Handel mit solchen Hunden verboten. Wenn dein Hund also nicht nachweislich 16 Jahre alt oder älter ist, wirst du Einiges erklären müssen. Ist der Hund jünger, sieht es wohl schlecht aus, denn wer würde schon jemandem die Haltung eines Listenhundes genehmigen, der sich schon über mehrere Gesetze zur Hundehaltung hinweg gesetzt hat? Zudem müsstest du die Steuern nachzahlen, die bei einem Listenhund ein Vielfaches des normalen Satzes betragen können, in den meisten Gemeinden liegt der Satz für Listenhunde über 300€ pro Jahr, auch über 1000€ werden von manchen Gemeinden genommen, um die Haltung solcher Hunde einzuschränken.