Lehrling und Arbeitskollege Beziehung Österreich?

4 Antworten

Wenn er nicht dein Ausbilder ist, ist es grundsätzlich erstmal "kein Problem". Solange ihr keine Sicherheitsvorschriften habt wie z.B. 4 Augen Prinzip, die ihr als Paar zusammen aushebeln könnt (DAS wäre dann echt kritisch).

Und ihr solltet euch nichts zu schulden kommen lassen, also nicht ne Stunde gemütlich privat über Chat miteinander labern etc

naja ich würde mal sagen schau in den strafregisterakt in österreich rein da steht was von 15 jährige dürfen nur mit gleichaltrigen was zu tun haben nicht aber mit erwachsenen und schon gar nicht wenn es dein mitarbeiter is und wenn es dein chef erfährt ist er verwahnt und du hast künigung und hast noch ne fette anzeige im polizeifuhrungsregister wegen du bist minderjährig usw

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
EineNudel 
Fragesteller
 08.10.2023, 12:08

Ich bin aber 16

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astaber13648  08.10.2023, 12:08
@EineNudel

trotzdem minderjährigg da kriegst du fette problemme ich würde es sein lassen ned böse gemeint aber unterbrich das bis du 19 bist

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EineNudel 
Fragesteller
 08.10.2023, 12:11
@astaber13648

Naja aber grundsätzlich darf ich mit mein Freund ab 16 frei herum seggsn oder bzh haben wie wir wollen. Da ist das mit dem minderjährig egal

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astaber13648  08.10.2023, 12:12
@EineNudel

naja ich spreche aber aus erfharunf so bei mir war es schon mal kurz vor knapp

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animeartemis  08.10.2023, 12:22

Das ist Deutschland, in Österreich ist die Altersgrenze 14 und danach kommen nur noch die Paragrafen für Ausnutzung von Autoritätsverhältnissen und co. zur Anwendung.

Und mit 18 ist man in Österreich erwachsen, 19 war vor den 2000ern relevant, diese Altersgrenze gibt es nicht mehr.

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Also primär mal Beziehungen sind Privatsache in Österreich, heißt, so lange es den Betrieb nicht beeinflusst, sollte es kein Problem darstellen.

Aber privat heißt auch privat, die Beziehung hat in der Arbeit nichts zu suchen, in der Arbeit wird von jedem Angestellten erwartet, sich professionell zu verhalten.

Und da kommen wir auch zum Problem, das gilt auch wenn die Beziehung zerbricht, kannst du mit ihm noch arbeiten sollte eure Beziehung nicht im guten auseinander gehen?

Wenn nicht solltest du dir das gut überlegen, ob du eine solche Beziehung eingehen möchtest.

Zum Thema minderjährig, du darfst auch mit Erwachsenen eine Beziehung führen, sofern die betreffende Person da nicht seine Position oder der ähnlichen ausnutzt, sprich kein Ausnutzungverhältnis besteht. Hinzu kommen noch deine Eltern, wie sehen die das?

Aber dein Chef kann sollte er Bedenken haben dies unterbinden, er ist nicht nur für deine Ausbildung verantwortlich, sondern auch für dich als Teenager im Betrieb.

Dazu bedarf es aber keiner Kündigung, er wird das Thema dann eher mit deinen Eltern besprechen und je nachdem was das Ergebnis ist, werden er und deine Eltern entsprechend Maßnahmen setzen.

So kann er deinem Kollegen anweisen, dass wenn er was von dir braucht, dies über die anderen Kollegen regeln muss und kein direkter Kontakt zu dir bestehen darf.

Es gibt also Möglichkeiten, aber wie erwähnt, es hängt davon ab, ob darin ein Problem gesehen wird. In der Regel gilt, Beziehungen sind Privatsache.

Aber du kannst das Thema in der Berufsschule mal ansprechen, du bist nicht die erste und das Arbeitsrecht mit Lehrlingen ist deren Spezialgebiet.

Die Frage die du also erst mal klären solltest ist, was wäre wenn es nicht klappt, was wenn ihr im Streit auseinander geht. Dann ob ihr im Betrieb wie bisher professionell zusammen arbeiten könnt, das gilt auch für gemeinsame Pausen im Betrieb.

Und natürlich was halten deine Eltern davon?

Das wichtigste an der Sache, es darf deine Ausbildung (Noten) nicht negativ beeinflussen, schließlich reden wir hier über deine Zukunft und für die bist du selbst verantwortlich.

Was du privat machst geht deinem Chef nichts an. Außer deine bzw. eure Beziehung stört den Betriebs Ablauf. Dann könnte es zum Problem werden. Sonst ist es nicht verboten.