LEHRER ZWINGT MICH ZUR KLASSENFAHRT MITZUKOMMEN; WAS TUN?
hallo ihr lieben, ich hab ein problem, im november wurde angesagt, wann unsere abschlussfahrt sein wird, & kosten usw. dann mussten wir sofort 40€ bezahlen, das war irgendwie rückversicherung oder so. & meine eltern hatten dann halt auf einen zettel angekreuzt, dass sie einverstanden sind, dass ich mitkomme. die klassenfahrt kostet 350€. jetzt sagte meine mutter, dass sie doch nicht will das ich mitkomme, weil ihr das geld zu schade ist, so viel geld für ne woche zu auszugeben (irgendwo in deutschland). so, und dann schrieben wir der lehrerin, dass sie doch nicht zulässt das ich mitkomme. die lehrerin sagte aber das wir angeblich ein vertrag unterhscirben hätten, dass ich mitkommen & zahlen muss. stimmt das? was ist denn mit dem rückversicherungsgeld? brauche da irgendwie hilfe, was wir jetzt tun sollen.
5 Antworten
Die Lehrerin hat Recht.
1) Eine Klassenfahrt ist keinen "Urlaub", sondern eine schulische Veranstaltung mit erklärten pädagogischen Zielen. Somit ist es für jede Schüler Pflicht, dabei zu seine.
2) Die Einwilligung dient als "Übertragung der Verantwortung", wegen dem Versicherungsschutz. Deswegen wird die von den Eltern schriftlich eingefordert.
3) Deine Eltern, (oder du selber, wenn du volljährig bist) haben einen Vertrag mit der Schule, und erkennen somit die Autorität der Schule an. Wenn von Seiten der Schule eine Fahrt geplant ist, können die Eltern sich zwar weigern, das Kind mitreisen zu lassen, aber dann muss das Kind an anderen Unterricht teilnehmen.
Wenn sich die Eltern aus Kostengründen weigern, müssen sie nachweisen, dass sie bedürftig sind, und die Fahrt nicht bezahlen können. In dem Fall springt das Amt ein.
4) In deinem Fall haben die Eltern/die Mutter zunächst das Angebot angenommen, die Anzahlung bezahlt (und damit kommt tatsächlich einen Vertrag zu Stande) und ist dann plötzlich umgeschwenkt, und will alles wieder rückgängig machen. Das kann man so nicht machen.
Einen vertrag unterschrieben? Denn soll sie euch doch mal zeigen. Wenn nicht ausdrücklich drinsteht das duu mitfahren musst dann kann sie dich nicht zwingen, sollte es drinstehen musst du gehen. Sollte sie lügen, würde ich das mal dem direktor melden.
ALso kann sie dich nicht zwingen mitzukommen weil ein solcher vertrag nicht existiert! Auf zum direktor die melden.
Die Rücktrittversicherung tritt nur dann ein, wenn ein triftiger Grund vorliegt (Erkrankung des Reisenden, Tod eines nahen Angehörigen). Dass deine Mutter plötzlich ihre Meinung ändert, ist kein triftiger Grund. Die Zahlung der Rücktrittsversicherrung und die Einverständniserklärung sind der Vertrag, von dem die Lehrerin spricht. Das hilft nichts, Verträge müssen eingehalten werden.
Klassenfahrten sind Schulveranstaltungen, an denen man als Schüler grundsätzlich teilnehmen muss, es sei denn, es liegen schwerwiegende Gründe dagegen vor. Einfach nur so, weil Mutter meint usw., das geht nicht.
Wenn du eine Rückversicherung bezahlt hast, kannst du auch von der Fahrt zurücktreten...
Dies ist der Vertrag:
meine eltern hatten dann halt auf einen zettel angekreuzt, dass sie einverstanden sind, dass ich mitkomme.
Die Eltern haben sicher nicht nur ein Kreuzchen auf einen Zettel gemacht, sondern diesen auch unterschrieben.