Lehrer erzählt meine Probleme weiter?

10 Antworten

Deine Lehrerin ist verpflichtet, Personen, die eine Erziehungs- und Fürsorgepflicht für dich haben, über deine Probleme zu unterrichten, sofern es Probleme sind, die zur Besorgnis anregen. Mal ein Beispiel: Wenn du Suizidgedanken haben solltest oder Drogen nehmen würdest oder dich ritzen würdest, dann wäre das ein besorgniserregender Gedanke, über den deine Eltern unterrichtet werden müssen, da du ihnen sehr am Herzen liegst und sie in ein mehr als tiefes Loch fallen würden, wenn sie erfahren würden, dass deine Lehrerin von derartigen Problemen gewusst, jedoch mit Absicht nichts gesagt hat. Daher ist das Verhalten deiner lehrerin durchaus gerechtfertigt. Natürlich hat sie als Psychologin eine Schweigepflicht fremden Menschen gegenüber. Das betrifft jedoch nicht Personen, die dir nahe stehen. Sie könnte sogar von deinen Eltern angezeigt werden, wenn sie diese nicht benachrichtigt hätte. Zudem denke ich, dass du sicher nicht möchtest, dass deine Lehrerin sich ein ganzes Leben lang Vorwürfe macht oder gar wegen Verantwortungslosigkeit von der Schule verwiesen wird, wenn dir etwas passiert, sie weiß davon und sagt nichts, oder? Bitte denke hier nicht nur an dich, sondern auch an gesetzliche Verpflichtungen, die deine Lehrerin deinen Angehörigen gegenüber hat. Verletzung der Fürsorgepflicht kann schwere Folgen haben. Nicht nur gesetzlich, sondern auch beruflich und psychisch.

Das kommt darauf an worum es ging. Es gibt gewisse Sachen, die man als Psychologin den Eltern erzählen sollte und teilweise sogar muss (z.B. Selbstmordgedanken)

Es kommt eigentlich auf das Problem an. Wenn du dich beispielsweise umbringen möchtest und starke Depressionen hast, ist deine Lehrerin eigentlich sogar verpflichtet es deinen Eltern mitzuteilen.

Ist es jedoch ein anderes Problem, hat sie nicht das Recht deine Probleme auszuplaudern und hat den Titel als Vertrauenslehrerin nicht verdient. Vertrauenslehrer haben Schweigepflicht. Ich würde zum Direktor gehen oder ihm eine Mail schreiben und mich ordentlich beschweren.

Was hast du denn erzählt? Wenn du sagst, dass du dich bald umbringst warnt die deine Eltern natürlich. Ansonsten darf sie es nicht . Als Psychologin unterliegt sie einer Schweigepflicht .

Anonymus12470  10.04.2020, 16:31

Sie darf auch selbstmordgedanken nicht weiter erzählen

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Hacker48  10.04.2020, 16:34
@Anonymus12470

Darf sie, muss sie bei jungen Klienten sogar. Bei akuter Selbstgefährdung darf sie auch eine Einweisung anregen.

Allerdings höre ich zum ersten Mal von einer Lehrkraft, die auch Psychologin UND als solche angestellt ist. Vermutlich ist sie eher Vertrauenslehrerin und hätte damit überhaupt keine Schweigepflicht.

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1till14  10.04.2020, 16:34
@Anonymus12470

Doch sie muss das den eltern sagen wen man Suizid begehen will das weiß ich weil ich bei einer richtigen Psychologen

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Anonymus12470  10.04.2020, 16:35
@Hacker48

Wahrscheinlich weil Psychologen würden eher helfen als es den Eltern zu erzählen

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Dahika  10.04.2020, 17:43
@Anonymus12470

Doch. Wenn sie sie als ernst einschätzt, muss sie das sogar. Denn der Jugendschutz ist das höhere Rechtsgut als die Schweigepflicht. Es ist allerdings die Frage, ob die Lehrerin wirklich Schulpsychologin ist oder ob die Fragestellerin da was verwechselt.

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Dahika  10.04.2020, 17:43
@Hacker48

Das sehe ich auch so. Da hat die FS etwas durcheinandergeschmisse.

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Ich finde dass das gar nicht geht. Wenn es sogar gesagt wird dass sie nix weiter erzählt dann soll sie es auch nicht tun. Ich würd sie mal drauf ansprechen