Leerstehende Wohnung seit Jahrzehnten erlaubt?

3 Antworten

ZwangsenteignungAchtung bei leer stehenden Wohnungen

Dauerhafter Leerstand von Wohnräumen gilt schließlich als Zweckentfremdung und wird demnach bestraft. Jedoch ist nicht gleich jede leer stehende Wohnung zweckentfremdet. Beispielsweise darf eine Wohnung kurzfristig leer stehen, wenn sie saniert wird. Sie sollte aber nach spätestens drei Monaten wieder vermietet werden.

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.hausgold.de/immobilienrecht/zwangsenteignung/#:~:text=Dauerhafter%20Leerstand%20von%20Wohnr%C3%A4umen%20gilt,drei%20Monaten%20wieder%20vermietet%20werden.

Du hast nichts dazu geschrieben, wo diese Wohnung ist.

In Brandenburg gibt es z. B. Gegenden mit fast 20 % Leerstand. Warum? Weil keiner dort hinziehen möchte. Da hilft auch keine Zwangsenteignung.

Wir selber haben auch schon mal eine Wohnung über 1 Jahr leerstehen lassen, weil sich nicht der richtige Mieter gefunden hat.

Dauerhafter Leerstand von Wohnräumen gilt schließlich als Zweckentfremdung und wird demnach bestraft. Jedoch ist nicht gleich jede leer stehende Wohnung zweckentfremdet. Beispielsweise darf eine Wohnung kurzfristig leer stehen, wenn sie saniert wird. Sie sollte aber nach spätestens drei Monaten wieder vermietet werden.

In Köln z.B. will nun die Stadtverwaltung gegen Leerstand und Zweckentfremdung von Wohnungen vorgehen und hat eine entsprechende Wohnraumschutzsatzung im Stadtrat beraten. Jeder länger andauernde Leerstand und jede Nutzung einer Wohnung zu gewerblichen Zwecken, sei es als Arztpraxis, als Büro oder als Ferienappartement, würde damit genehmigungspflichtig. Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 50000 Euro pro Wohneinheit geahndet werden.

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