Leasingnehmer gibt den Fahrzeugbrief nicht, ist er also automatisch Eigentümer?

Das Ergebnis basiert auf 10 Abstimmungen

Eigentümer Nein 100%
Eigentümer Ja 0%

7 Antworten

Eigentümer Nein

Halter, aber nicht Eigentümer.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ist einfach so
migebuff  26.01.2021, 12:49

Selbst für die Haltereigenschaft ist der Brief nur ein Anscheinsbeweis. Halter ist, wer die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug besitzt, die laufenden Kosten trägt und den Nutzen aus der Verwendung des Fahrzeugs zieht. Das kann auch eine vom Zulassungsnehmer abweichende Person sein, typisches Beispiel die Oma, die aus versicherungstechnischen Gründen das Fahrzeug des Enkels auf sich anmeldet, ohne jemals selbst damit zu fahren.

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Es ist doch dein Vertrag und du musst dessen Inhalt kennen.

Der Kaufvertrag läuft auf dich, ergo bist du Eigentümer. Alles weitere: dafür müsste man den Hintergrund deines Vertrages kennen. Warum hast du den Brief aus der Hand gegeben? Nur um das Auto zuzulassen? Hierfür sucht man sich eine Person seines Vertrauens und keine mit der man hierfür einen Vertrag abschließt. Vielleicht hättest du sinnigerweise von ihm die Vollmacht erhalten und du hättest das Auto auf ihn zugelassen.

Gestohlen ist das Auto offenbar nicht, ich schätze dein Vertrag muss hier so klar gestaltet sein, dass du den Inhaber des Briefes auf Herausgabe verklagen kannst.

Den Brief als gestohlen melden, kannst du auch nicht - hierfür musst du eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Du weißt, wo der Brief ist.

Wenn sich der Streit nicht beilegen lässt, bleibt dir nur der Gang zum Anwalt.

Vielleicht mögliche Optionen:

Sofern man deinen Leasingvertrag als Schuldschein auslegen kann: vielleicht noch ein Mahnbescheid denkbar. Dann hast du zwar kein Auto, aber evtl das Geld. Vielleicht wird der Gedanke aber dadurch, dass das Auto dein Eigentum ist wieder zu nichte?

Alternativ bleibt noch die Rückforderung einer Schenkung (wegen grobem Undank)

Der Leasingnehmer wird den Fahrzeugbrief niemals in den Händen halten, weil ihm das Auto niemals gehört solange das Leasing läuft und er es danach nicht kauft.

Das ist ja der Sinn des Leasings, das man im Prinzip nur für die Nutzung bezahlt und nicht für das Auto.

Eigentümer Nein

Wie sollte er denn Eigentümer sein, wenn ihm die Kiste gar nicht gehört?

Er ist der Besitzer, und nichts mehr.

Setze Deinen Vertrag um, ggf. mit vorheriger Frist.

Eigentümer Nein
So, die Frage ist nun, ist er jetzt durch den Besitz des Fahrzeugbriefes der Eigentümer?

Nein - er ist Besitzer der Zulassungsbescheinigung und Fahrzeughalter. Mehr nicht.

Auf der Zulassungsbescheinigung Teil II steht im übrigen sogar Fett gedruckt "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen."

LG

TechnikSpezi  26.01.2021, 13:01

Ergänzung:

Der Fahrzeugbrief dient lediglich der Legitimation für den Fall eines Verkaufs des Autos. Der Käufer kann sicher sein, dass der Inhaber des Briefs an ihn den Wagen verkaufen kann und damit der Käufer Eigentümer wird.
[...]
Tatsächlich ist Eigentümer des Fahrzeuges der, an den das Fahrzeug übereignet wird. Dies wird regelmäßig derjenige sein, der den Kaufvertrag abgeschlossen hat und das Fahrzeug abholt. Er muss es aber nicht sein.

Quelle: https://www.mueggelsee-anwaelte.de/2017/04/05/wem-gehoert-das-auto-eigentumsverhaeltnisse-am-kfz/

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CarQustions 
Fragesteller
 26.01.2021, 13:27
@TechnikSpezi

Also ist der Leasingnehmer nicht der Eigentümer, auch wenn er den Brief noch hat. Ich habe das Auto vor Monaten gekauf, da steht mein Name auf dem Kaufvertrag. Aber da steht in der Quelle folgendes:

Ein Klassiker ist hier das gemeinsam vom beiden genutzte Auto, das jedoch meist nur von einem Ehepartner gekauft und zugelassen wird. Der andere Ehegatte hat dann erhebliche Schwierigkeiten zu bewiesen, dass der Wagen im gemeinsamen Eigentum stand.

Um dies zu vermeiden sollte schon beim Abschluss eines Kaufvertrages festgelegt werden, wer Eigentümer des Autos werden soll. Zumindest sollte zwischen Käufer und dem Eigentümer ein dementsprechendes Schriftstück für den Nachweis unterzeichnet werden.

Es ist also ganz wichtig, schriftlich festzuhalten, wer Eigentümer ist.

Was stimmt da also?

und

Wie sollte ich vorgehen wenn er den Brief nicht herausgibt? Kann man das Auto irgendwie über die Zulassungstelle abmelden?

Grüße

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