Neues Auto zulassen Fahrzeug Brief Kopie?
Hallo liebes Forum, ich habe mir beim Händler ein neues Auto gekauft. Von diesen habe ich einen Fahrzeugbrief bekommen den ich zum zulassen des Kfz brauche. Jetzt sagte mir der Händler das nachdem ich das Auto zugelassen habe ich ihm eine Kopie des Fahrzeugbriefes zuschicken soll mit dem Eintrag dass ich als Halter eingetragen bin. Dann kann ich das Auto bei ihm abholen. Wozu braucht er die Kopie des Fahrzeugbriefes? Vielen Dank und ist das okay dass ich es ihm schicke?
3 Antworten
Hallo,
Ja klar geht das in Ordnung!
Wer den Fahrzeugbrief mit Zulassung hat, ist der rechtliche Eigentümer.
Deshalb bekommst Du das Auto auch erst, wenn Du das nachweisen kannst.
Wo ist das Problem?
Grüße aus Leipzig
Ja, Eigentümer schon, aber wer holt denn sein Auto vom Händler mit dem Abschleppwagen ab
Ach bitte, wie oft muss man eigentlich noch erklären, dass der Fahrzeugbrief keine Eigentumsurkunde ist UND DASS DAS SOGAR AUF DEM VERDAMMTEN WISCH EXPLIZIT DRAUFSTEHT!?!?!?!?!?
Fahrzeughändler müssen die Zulassungen beim Hersteller melden um Prämien bzw Händlermargen zu erhalten.
Gerade Vertragshändler bekommen bestimmte Margen von den Herstellern, damit sie die Fahrzeuge zu attraktiven Preisen an den Kunden bringen können. Dazu ist ebenfalls die Zulassungsart (privat/gewerblich) entscheidend. Bei Zulassungen, die das Autohaus übernimmt, passiert dies ganz automatisch. In deinem Fall (du bist selbstzulasser) muss der Händler darauf vertrauen, dass du ihm eine Kopie zukommen lässt.
Da einige Hersteller ziemlich strenge Fristen haben, in denen die Zulassung im System unmittelbar nach der physischen Zulassung gemeldet werden muss (z.B. Renault, Mazda, Hyundai) solltest du dem Verkäufer am besten noch am selben Tag eine Kopie zukommen lassen. Die Kopie kommt dann in deine Verkaufsakte und wird archiviert. Diese Kopie ist auch relevant für eine revision seitens des Herstellers. Fehlt diese Kopie bei einer späteren revision kommt der verkäufer in ein paar monaten nochmal auf dich zu.
wurde ein Rabatt auf deiner Rechnung ausgewiesen? Wurde dir das Fahrzeug über eine bestimmte Aktion verkauft?
Als jemand der in diesem Bereich gearbeitet hat sage ich dir. Bitte gib ihm die Kopie. Die Arbeit und mühen die später bei einer möglichen Revision aufkommt ist echt nicht schön für die Mitarbeiter
Brauchst du nicht du hast bezahlt. Geh zum Händler und hol das Auto ab. Falls er sich weigert ruf die Polizei
Quatsch!
Keine Zulassung, kein Kennzeichen, keine Straßenzulassung!!!!
Wenn ein Rabatt im Kaufvertrag mit eingeflossen ist, der von der Art der Zulassung abhängig ist, ist der käufer verpflichtet, dies nachzuweisen. Du kannst schließlich keinen Nachlass für gewerbliche Nutzung aushandeln und anschließend auf privat zulassen.
Das ist nicht ganz richtig. Du kannst das Fahrzeug auch einfach ohne Zulassung mitnehmen, darfst dann halt nur nicht damit fahren. Du bist auch der rechtliche Eigentümer ohne eingetragene Zulassung im Fahrzeugbrief