Laubbläser am Fahrrad?
Darf ich an mein Fahrrad einen Laubbläser bauen, damit er mich anschiebt? Ist das legal oder bekomme ich Stress, wenn mich die Polizei anhält?
4 Antworten
Damit wird dein Fahrrad zu Kraftfahrzeug. Fährst du damit im öffentlichen Verkehrsraum, benötigst du eine Kfz-Haftpflichtversicherung sowie einen Führerschein.
Ein Fahrrad ist nur so lange ein Fahrrad, wie es nicht selbstständig fährt. Sprich: Wenn ein Motor, der verbaut ist, nur beim Treten unterstützt. Und das auch nur bis 25 km/h.
Treibt dein Laubbläser noch an, wenn du für drei Sekunden das Strampeln aufhörst? Dann ist es kein Fahrrad mehr.
Treibt dein Laubbläser noch an, wenn du mal schneller wirst als 25 km/h? Dann ists auch kein Fahrrad mehr.
Beides müsstest du technisch lösen (so, dass du es unterwegs nicht ändern kannst). Ob dein Motor dich nun per Rückstoßprinzip antreibt oder auf die Kette wirkt, dürfte dem Gesetzgeber egal sein.
Darf ich an mein Fahrrad einen Laubbläser bauen damit er mich anschiebt...
Nein
...ich meine ist das legal...
Nein
...oder bekomm ich stress wenn mich die polizei aufhält
Und ob
Bezogen auf den Lärm, den ein Laubbläser macht, würde ich annehmen, dass es NICHT erlaubt ist. Man soll nicht sinnlos rumlärmen, wenn andere damit belästigt werden.
Davon abgesehen wage ich, an der Schubkraft zu zweifeln. Die pusten Laub weg und keine Fahrräder mit Personen drauf...
...dann hast Du noch immer keine nennenswerte Schubkraft welche dich vorwärts bewegt. Hast dann halt nen Fahrrad mit Laubbläser, sorgt für Lacher aber für keine Bewegung.
Und wenn ich einen auspuff darauf mache der den schall dämpft