Kündigung wegen Verhalten ohne vorherige Abmahnung?
Ist bei einer verhaltensbedingten Kündigung eine vorherige Abmahnung erforderlich, also ein Muss? Oder könnte man direkt kündigen?
Gibt es eine Rechtsgrundlage dazu? Schreibe morgen Prüfung für die ReFa-Ausbildung
Wann ist eine Abmahnung zwingend erforderlich?
6 Antworten
Das kommt, wie so oft, darauf an.
Wenn es um "normale" Verhaltensfehler wie z.B. zu spät kommen handelt, geht das nicht ohne vorherige Abmahnung mit Hinweis arbeitsrechtlicher Konsequenzen (Kündigung) im Wiederholungsfall.
Handelt es sich aber z.B. um Diebstahl, ausländerfeindliches Verhalten oder auch sehr grobe Beleidigungen gegenüber dem AG, kann ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt werden
Fristlos geht nur wenn die Pflichtverletzung so gravierend war, dass dem Vertragspartner die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist.
Also beispielsweise Vermögens- oder Gewaltdelikte.
Leichtere Pflichtverletzungen wie z.B. Zuspätkommen müssen erst einmal abgemahnt werden und berechtigen erst im Wiederholungsfall zur verhaltensbedingten Kündigung.
Eine arbeitsrechtliche Abmahnung ist vor einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses immer dann erforderlich, wenn ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers vorliegt und eine Wiederherstellung des Vertrauens erwartet werden kann
Ist aus einer BAG Entscheidung und da kann man letztlich auch zustimmen.
Wenn jemand dir mit seinen Kumpels das Lager leerräumt, dann musst du den nicht zuerst abmahnen.
eine verhaltensbedingte kündigung ohne vorherige abmahnung steht auf sehr wackeligen füßen und wird keiner klage vor einem arbeitsgericht standhalten.
anders herum: eine ordentliche kündigung erfordert immer eine vorherige abmahnung.
es sei denn, das verhalten ist dermaßen extrem, dass es eine außerordentliche (fristlose) rechtfertigen könnte. aber auch das ist angreifbar, wenn das verhalten keine straftat war.
bei bestimmten Verhalten braucht es keine
- Stehlen auf der Arbeit
- Kollegen oder Vorgesetzte schlagen
- Mutwillige Zerstörung des Firmeninvenars
- die bloße Drohung dies zu tun
das sind so die typischen Gründe für eine fristlose Kündigung und oder Freistellung.
eine einfache Verspätung, ob zu Schichtbeginn oder nach der Pause sollten dafür nicht reichen. wohl aber für eine Abmahung.
lg, Anna