Kündigung nach der 3. Abmahnung obwohl die unentschuldigten Fehlstunden (Berufsschule) in der Vergangenheit liegen?

6 Antworten

Alle Abmahnungen betreffen unentschuldigte Fehlzeiten in der Schule? Dann kann es durchaus passieren, dass sie demnächst wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

Grundsätzlich reicht eine einzige Abmahnung sowie eine erneute Zuwiderhandlung gegen die abgemahnte Pflichtverletzung für eine Kündigung aus. Voraussetzung: die Konsequenz wurde in der Abmahnung entsprechend angekündigt.

selbst schuld, wenn man es nach 2 abmahnungen schon nicht rafft und sein fehlverhalten nicht einstellt.

da ist alles rechtens gelaufen.

wird schwer für sie ne neue ausbildung zu finden.

Du kannst eine Kündigung nach einer Abmahnung und ein erneutes Fehlverhalten möglich.

2 Abmahnungen wegen fehlen in der Schule ist ja auch schon heftig.

Ist in Ordnung, wenn sie kein Interesse hat, muss sie ja nicht dahin.

Ein anderer ist wohl besser für den Job.

Raus ist raus. Bei unentschuldigtem Fehlen und 2 Abmahnungen in der Ausbildung hat man sich den Rauswurf redlich verdient.

Wer zwei Warnschüsse nicht versteht, was soll sich denn beim dritten ändern? Richtig. Überhaupt nichts.