Kündigung und Wiedereinstellung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf?

2 Antworten

Ich wüsste nicht, dass hier eine Vorschrift oder ein Gesetz dagegen spricht. Vorgesehen ist es aber soo nicht.

Du müsstest unter Umständen von ganz vorn beginnen, wie hängt auch vom Bundesland ab. Oder alternativ in einem anderen Bundesland/anderer Kommune.

Ein Wiedereinstieg am „Ist Stand“ bedarf bei Landesbeamten vermutlich einer Genehmigung des zuständigen Innenministeriums. Kommunalbeamte keine Ahnung. Bundesbeamte vermutlich aussichtslos.

Inwieweit dein Dienstherr bei Entlassung in diesem Stadium Kostenerstattung von dir verlangen kann, weiß ich nicht. Hier würde ich mich aber an deiner Stelle erkundigen.

eigentlich nicht , wem es nicht gefällt sollte dann ernsthaft in der feien welt leben .