Kündigung der Vereinsmitgliedschaft rechtens, oder nicht?

11 Antworten

Mal ehrlich was soll das bringen?

Das Mitglied hat gekündigt.

Selber wenn ein Termin für ein "Gespräch" vereinbart wurde, ist das nichtssagend.

Solange das Mitglied seinen Kündigung nicht widerrufen hat ist diese Kündigung rechtsgültig.

..

Da das Mitglied auf die Kündigung besteht ist doch eindeutig..

Reisende soll man nicht aufhalten..

Eine Kündigung ist ein Einseitiges Rechtsgeschäft und somit gültig bis auf widerruf bei dem sich beide Seiten einigen müssen. Dieser fand nicht statt, somit ist die Kündigung gültig.

Reisende soll man nicht aufhalten.

Er hat die Kündigung nicht zurückgezogen, er hat sich nur zu einem Gespräch bereit erklärt. Warum sollte damit die Kündigung ungültig sein?

Nur weil er einem Gespräch zugestimmt hat heißt das nicht das die Kündigung unwirksam wird. Solange er die Kündigung nicht wiederrufe hat ist sie wirksam. Ob ihr die Kündigung bestätigt habt spielt keine Rolle, eine Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft was nicht eure Zustimmung braucht.

Wenn eine Mitgliedschaft in einem Verein fristgemäß gekündigt wurde, ist diese Kündigung auch zum Kündigungtermin wirksam.

Günter