Mitgliedsbeiträge nachzahlen?

4 Antworten

Sei Ehrlich und teile es dem Studio schnellstmöglich mit. Ich gehe davon aus du musst die Beiträge nachzahlen. Aber definitiv besser als ein Verfahren am Hals zu haben(Gehe davon aus). Eventuell kommen dir die Betreiber etwas entgegen.

musst du wohl nachzahlen, du nimmst ja auch die Leistung in Anspruch

Die Verjährungsfrist beträgt hier meiner Meinung nach 3 Jahre, so wie zum Beispiel auch bei Rechnungen von Handwerkern. Das bedeutet, Du müsstest dann die Beiträge von 3 Jahren (nach-) zahlen.

Hallo!

Normalerweise würde ich der Ehrlichkeit & Fairness halber auf den Vorstand zukommen und fragen, wie das zustande kam ------> mir ging das mal so beim Kolpingverein, bis herauskam dass die mich bis dato irrtümlicherweise i.wie als Barzahler führten & der Kassenwart das vergessen hatte^^ ich habe das dann eben nachgezahlt, waren für zwei Jahre. 

Ich würde die Beträge einfach nachzahlen wenn der Verein Anspruch erhebt, einfach weil es sich so gehört, noch keine Verjährungsfrist eingetreten ist (drei Jahre wären das!) und du die Leistungen des Vereins nutzt.

Alles Gute & weiterhin viel Spaß beim Sporteln :)