Hund nicht angemeldet, was nun?

10 Antworten

Das ist unterschiedlich.
Ich würde ihn jetzt einfach anmelden und gut.
Zugeben, wie lange ihr den Hund habt würde ich vielleicht nicht. Einfach hingehen, anmelden fertig. Wenn jemand fragt ist er neu. Beweisen kann das wahrscheinlich eh niemand.

Wenn ihr allerdings erwischt werdet mit Hund ohne Marke vom Ordnungsamt oder einer beauftragten Firma, dann kann es teuer werden.
I.d.R. würdet ihr einen Bescheid bekommen und zur Zahlung aufgefordert werden. Es kann aber auch sein, dass ihr direkt einen Bußbescheid bekommt. Das ist unterschiedlich, genau wie die Höhe des Bußgeldes - aber ich denke 500 € sind schon realistisch.

Sollte man euch aber Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfen können, dann handelt es sich um Steuerhinterziehung für welche das Finanzamt zuständig ist. In diesem Fall kommt es dann zur Anzeige und dieses Steuervergehen wird dann nach Vorschrift der Steuerhinterziehung
geahndet.

Hallo,

das kommt darauf an, in welcher Gemeinde man lebt.

Jede Gemeinde regelt die Hundesteuer ganz individuell, nicht nur die Höhe, sondern auch den Zeitraum, innerhalb dessen der Hund gemeldet werden muss.

Ebenso individuell verschieden ist die Handhabung der Anmeldung. In manchen muss man z.B. nachweisen, woher man den Hund hat und seit wann man ihn hat. Andere Gemeinden sind da eher relaxter.

Dass dein Vater nichts von einer Hundesteuer wusste, dürfte ihm aber eher niemand glauben, denn dass es so eine Steuer gibt, weiß eigentlich schon jedes Kind. Zudem schützt Unwissenheit vor Strafe nicht.

Wenn er ihn nun anmeldet, kann es gut sein, dass gar nichts passiert. Es kann aber auch sein, dass ein "Rattenschwanz" bis hin zum Bußgeld folgt.

Aber es ist mit Sicherheit sehr viel besser, von sich aus den Hund jetzt anzumelden, als irgendwann einmal aufzufallen .... das hat sicherlich herbere Konsequenzen.

Gutes Gelingen

Daniela

Psyke  06.08.2019, 14:52

Was für ein quatsch. All diese Internet-meinungen sollte man erstmal vergessen und sich die Gesetze durchlesen. Bei der "Anmeldung" des Hundes wird eine Unterschrift vom Halter gefordert, ergo schließt man freiwillig einen Vertrag ab! Da die Stadt etwas vom Halter will, ist die Stadt eigentlich in der Beweislast und könnte einem so gesehen einfach einen Steuerbescheid schicken. Laut Gesetzen ist man also auch Steuerpflichtig, wenn man nicht mit Unterschrift anmeldet und denen nur ein Informationsblatt zusendet auf dem man mitteilt, dass man nun Hundehalter ist. Dann wird man aber einen Antrag bekommen, den man unterschrieben zurückschicken soll um einen Vertrag ab zu schließen. Ohne diesen Vertrag fehlen der Gemeinde die Rechtsgrundlagen. Wer meint man macht sich so Strafbar, der irrt.

Wer aber dann beim Gassi so dumm ist dem Ordnungsamt zu sagen das einem der Hund gehört ist selbst schuld. Man führt den Hund von Bekannten aus. Deren Namen darf man Datenschutztechnisch nicht rausrücken. Nachweisen das einem der Hund gehört, muss in dem Fall das Ordnungsamt und somit sind auch diese Ordnungswidrigkeiten nichtig.

Wer dann noch jemanden kennt der Hartz-Iv bezieht, ist auf der 100% sicheren Seite. Denn bei einer offiziell Zahlungsunfähigen Person ist klar dass die Forderungen ins nichts verlaufen

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dsupper  06.08.2019, 15:03
@Psyke
ergo schließt man freiwillig einen Vertrag ab!

na klar - Hundesteuer ist eine freiwillige Sache!!! Du hast ja so richtig viel Ahnung!

Da ein Hund per pflichtigem Mikro-Chip entsprechend steuerrechtlich angemeldet ist - ist es gar nicht möglich, den Hund einem anderen Halter unterzuschieben ....

Bei dem Verdacht auf Steuerhinterziehung - und diese gilt auch bei der Hundesteuer - gibt es sogar die Möglichkeit, den tatsächlichen Eigentümer des Hundes durch die Polizei feststellen zu lassen - wie gesagt, durch den Mikrochip ist das alles problemlos möglich.

Und ist der Hund eben nicht gemeldet - und der Hundeführer kann sein Eigentum an dem Hund nicht nachweisen, kann die Polizei diesen Hund sogar sicherstellen - bis die Eigentumsverhältnisse geklärt werden können.

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Psyke  07.08.2019, 16:45
@dsupper

Der Chip und die Steuerliche Anmeldung sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Nehmen wir doch einfach mal an du hast Recht und wir wollen auf der Sicheren Seite sein: Ausgedachtes Beispiel: Wir haben einen Hund und wollen den jetzt anmelden gehen hin, stehen da am Schalter und haben nun das Formular. Was passiert wenn du nicht unterschreibst und trotzdem bereit bist Steuern zu zahlen?

Unterschrieben wird nicht, wieso, weshalb, warum sei erstmal egal und ist nicht Thema... Hintergrund ist, das es für Steuern auch einen "Steuerbescheid" geben muss und dieser muss der Form entsprechen. Da man nach deiner Auffassung auch ohne die geleistete Unterschrift Steuerpflichtig ist, sollte man den Bescheid auch ohne die Unterschrift zugesendet bekommen können, da man ja mit all seinen Daten schön brav zur Anmeldung erscheint. Ohne Unterschrift, keine Anmeldung wird einem dann wohl mitgeteilt werden, mit dem Verweis auf Ordnungswidrigkeiten falls bla bla bla...

Der Nachweis am Eigentum des Hundes hat damit eigentlich gar nichts zu tun, denn es Spielt keine Rolle wem der Hund gehört. Dem Ordnungsamt wird es nur darum gehen ob er Steuerlich gemeldet ist, oder nicht.

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dsupper  07.08.2019, 17:38
@Psyke

Wer in Deutschland einen Hund halten möchte, ist VERPFLICHTET ihn steuerlich anzumelden - und für diese steuerliche Anmeldung ist es auch notwendig, den Identifikations-Chip des Hundes anzugeben. So kann ein Hund absolut klar einem Eigentümer zuordnen.

Wie du darauf kommst, mir unterstellen zu wollen, ich hätte irgendwo geschrieben, man bräuchte die steuerliche Anmeldung nicht zu unterschreiben, ist mir völlig schleierhaft.

Aber wer seinen Hund nicht anmeldet und erwischt wird - und das geht bei einer Kontrolle durch die Angestellten vom Ordnungsamt, wahlweise sonst die Polizei, ganz schnell - der bekommt ein Problem. Dadurch, dass bei der steuerlichen Anmeldung eben auch der Chip des Hundes mitgespeichert wird, kann man sich auch nicht rausreden, der Hund würde jemand ganz anderem gehören. Denn besagte Nummer des Hundes ist ja durch die Nichtanmeldung überhaupt nicht gespeichert! WEM also gehört er, welch gutes ARgument kann man jetzt noch anbringen?

So kommt man schnell in Erklärungsnot und die Ordnungsbehörden sind ja auch nicht völlig blöde.

Und schwupps, hat man ein Verfahren am Hals, Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt - auch nicht bei der Hundesteuer.

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Psyke  07.08.2019, 18:32
@dsupper

Ja, diese Pflicht geht aus den Gesetzen hervor, aber es wird nicht definiert wie! Das übersenden der bloßen Information über das Halten eines Hundes reicht laut genauer Betrachtung der Gesetze aus, damit man seine Pflicht erfüllt hat und Steuerpflichtig wird.

Ich will dir nicht unterstellen das du es behauptest, sondern ich behaupte man muss es nicht unterschreiben, sorry falls ich das für dich unverständlich Formuliert habe. Das man deren Wisch Unterschreiben muss geht aus dem Gesetzt in keinster weise hervor. Eine Unterschrift ist für mich eine Willenserklärung, die in diesem Fall eigentlich nicht nötig ist, da sich die Steuerpflicht aus den Gesetzen heraus ergibt.

Welcher Halter auf den Chip bei Tasso oder co Registriert ist, ist ein ganz anderer Fall und auch da muss der Halter erstmal die Datenfreigabe unterzeichnen, damit diese die Daten überhaupt Rausrücken können/dürfen.

Wenn man also in eine Kontrolle gerät und sagt der Hund gehört einen Bekannten (vorzugweise ohne Festen Wohnsitz), auf den der Chip bei Tasso registriert ist und den Hund grade erst aufgenommen hat, ist man selbst noch in der Anmeldungsfrist. Das der Hund vom Vorbesitzer nicht Steuerlich angemeldet ist, ist rechtlich nicht mein Problem.

Im letzten Punkt würde ich dir gerne zustimmen, denn für mich ist es auch Steuerhinterziehung, wenn man seinen Hund Vorsätzlich nicht meldet. Leider sieht es in der Praxis aber so aus, das einem eine Ordnungswidrigkeit unterstellt wird.

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dsupper  07.08.2019, 19:02
@Psyke

In vielen Gemeinden, z.B. auch in meiner, kann ich meine Hunde sogar online zur Hundesteuer anmelden.

Und es geht NICHT darum, unter welchem Namen = Eigentümer der Chip bei Tasso etc. registriert ist, SONDERN die Nummer des Chips und somit die Identifikationsnummer des Hundes muss beim Ordnungsamt, dort wo der Hund angemeldet wird, zwingend angegeben werden!!

Somit haben die Behörden sofort Zugriff darauf, ob der Hund gemeldet ist oder nicht und unter welchem Eigentümer.

DAS hat mit Tasso überhaupt und gar nichts zu tun!!

Außerdem muss man die Steuerplakette immer mitführen, wer diese nicht nachweisen kann, kann auf eine saftige Geldbuße hoffen.

Ja, natürlich kann man den Hund grade übernommen haben - aber auch da hat das Amt das Recht zu erfahren, WOHER dieser Hund stammt und WANN man ihn übernommen hat - und das lässt sich nachprüfen.

Ebenso lässt sich in der Nachbarschaft und beim Vermieter nachprüfen, seit wann der Hund da ist .... und den "Bekannten ohne festen Wohnsitz" dürfte jeder Ordnungsamtmitarbeiter kennen - hoffentlich kannst du den auch vorweisen, wenn du das behauptest. Denn völlig verblödet sind diese Mitarbeiter nicht.

Wie bitte kommst du darauf, dass es NUR eine Ordnungswidrigkeit ist?? Jedermann weiß, dass ein Hund anzumelden und für ihn Hundesteuer zu zahlen ist. Daher handelt derjenige, der dies nicht macht mit Vorsatz oder groß fahrlässig und und dann ist dies ein Strafbestand der Steuerhinterziehung, für den das Finanzamt zuständig ist. Es kommt zur Anzeige und dieses Steuervergehen wird nach Vorschrift der Steuerhinterziehung geahndet.

Aber da du scheinbar alles durcheinander schmeißt und keine deiner Aussagen tatsächlich Hand und Fuß hat, ist für mich diese sinnfreie Diskussion hier auch beendet, denn sie bringt mich persönlich in keinster Weise weiter.

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ist mir nichts drüber bekannt - hingehen und anmelden  --  wenn man angeschissen wird, könnte es anders aussehen; dann muss die Behörde tätig werden

Ich glaube nicht.
Wie lange hat er denn Hund denn schon?
Man hat ca 3 monate Zeit ihn anzumelden. Falls er ihn schon länger hat , würde ich bei nach Frage einfach behaupten ihn letzte Woche oder so bekommen zu haben.

Du wirst ja nicht aufgefordert den Kaufvertrag oder ähnliches vorzulegen um festzustellen wie lange das Tier schon bei euch ist.

dsupper  06.10.2017, 08:40

Man hat ca 3 monate Zeit ihn anzumelden.

Diese Aussage ist leider nicht richtig, denn der Zeitraum, bis wann ein Hund ordnungsbehördlich angemeldet sein muss, ist von Gemeinde zu Gemeinde ganz unterschiedlich.

Bei uns sind es z.B. nur 2 Wochen.

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Du hast bis zu drei Monate nach Erwerb des Hundes Zeit ihn anzumelden. Es wird eine jährliche Steuer erhoben. Naja und versichern ist noch viel wichtiger. Ich habe auch bei meinen Hunden gleiche eine Krankenschutzversicherung da ich als Grossfamilie schnell mal nicht die Mittel für eine Op oder so habe. So kann ich und mein Tierarzt aber sicher sein das die Kosten zum Großteil übernommen werden.