Küche mit Rückkaufoption?

bwhoch2  17.08.2023, 09:19

Wie ist das mit der Rückkaufoption genau geregelt?

Ubw91 
Fragesteller
 17.08.2023, 09:25

Man bezahlt den ausgehandelten Preis und nutzt die Küche bis zum Auszug. Danach gibt man die Küche zurück und es wird ein prozentualer Regelsatz wegen der Nutzung abgezogen.

2 Antworten

Danach gibt man die Küche zurück und es wird ein prozentualer Regelsatz wegen der Nutzung abgezogen.

Klingt gut, aber eine Option bedeutet zunächst immer nur eine Möglichkeit. Man muss die Option also aktiv nutzen, wenn man sie will.

Beim Auszug die Küche einfach zurück zu lassen und dann zu warten, bis der Mieter überweist, reicht dazu nicht aus. Bei der Übergabe musste festgestellt werden, in welchem Zustand die Küche ist und sinnvollerweise auch gleich die Erklärung, dass man die Option ergreifen will und nun die Küche zum vereinbarten Preiss zurück gibt. Wurde das so schriftlich gemacht?

Wenn ja, hat der Vermieter 30 Tage ab Rechnungsstellung Zeit, den Rückkaufpreis zu bezahlen. Das ist ganz normales Schuldrecht. Dabei stellt sich natürlich die Frage, ob er überhaupt auf eine Rechnung warten darf oder ob nicht schon die schriftliche Vereinbarung über die Ausübung der Option die Rechnung darstellt.

Zur Sicherheit würde ich jetzt nochmal eine Rechnung erstellen, die durchaus in etwa folgenden Inhalt hat:

Rechnung für die Rückgabe der Einbauküche in Wohnung xy gem. Optionsvereinbarung.

Betrag xxx

Überweisung bitte auf mein Konto IBAN...

Unbedingt Datum drauf und Unterschrift schadet auch nicht.

Damit ist Dein Ex-Vermieter automatisch in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum bezahlt. Sollte der Vermieter einfach nicht zahlen, tritt Verjährung erst mit Ablauf des Jahres 2026 ein. Es ist also genügend Zeit.

genau dafür ist der Vertrag da, da steht sowas drinne

somit solltest du beim Vermieter aufschlagen und nachfragen


Gerhart  17.08.2023, 10:53

Der Vermieter sagt ; Nö, ich ziehe die Option nicht, und der Fs muss die Küche aus der Wohnung abholen.

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