Küche mit Rückkaufoption?
Hallo,
Ich habe vor 2 Jahren von meinem mittlerweile ehemaligen Vermieter eine Einbauküche abgelöst und einen Vertrag mit Rückkaufoption abgeschlossen. Weiss jemand wie lange der Vermieter Zeit hat das Geld an mich zurück zu zahlen? Der neue Mieter ist am 15.08.23 eingezogen.
2 Antworten
Danach gibt man die Küche zurück und es wird ein prozentualer Regelsatz wegen der Nutzung abgezogen.
Klingt gut, aber eine Option bedeutet zunächst immer nur eine Möglichkeit. Man muss die Option also aktiv nutzen, wenn man sie will.
Beim Auszug die Küche einfach zurück zu lassen und dann zu warten, bis der Mieter überweist, reicht dazu nicht aus. Bei der Übergabe musste festgestellt werden, in welchem Zustand die Küche ist und sinnvollerweise auch gleich die Erklärung, dass man die Option ergreifen will und nun die Küche zum vereinbarten Preiss zurück gibt. Wurde das so schriftlich gemacht?
Wenn ja, hat der Vermieter 30 Tage ab Rechnungsstellung Zeit, den Rückkaufpreis zu bezahlen. Das ist ganz normales Schuldrecht. Dabei stellt sich natürlich die Frage, ob er überhaupt auf eine Rechnung warten darf oder ob nicht schon die schriftliche Vereinbarung über die Ausübung der Option die Rechnung darstellt.
Zur Sicherheit würde ich jetzt nochmal eine Rechnung erstellen, die durchaus in etwa folgenden Inhalt hat:
Rechnung für die Rückgabe der Einbauküche in Wohnung xy gem. Optionsvereinbarung.
Betrag xxx
Überweisung bitte auf mein Konto IBAN...
Unbedingt Datum drauf und Unterschrift schadet auch nicht.
Damit ist Dein Ex-Vermieter automatisch in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum bezahlt. Sollte der Vermieter einfach nicht zahlen, tritt Verjährung erst mit Ablauf des Jahres 2026 ein. Es ist also genügend Zeit.
genau dafür ist der Vertrag da, da steht sowas drinne
somit solltest du beim Vermieter aufschlagen und nachfragen
Der Vermieter sagt ; Nö, ich ziehe die Option nicht, und der Fs muss die Küche aus der Wohnung abholen.