Krankengeld - zu wenig bezahlt?
Ich wurde am 09.02. für einige Tage krankgeschrieben und gleichzeitig rückwirkend für den 08.02.
Die Krankenkasse zahlte mir aber nicht das Krankengeld für den 08.02., sondern erst für den 09.02. und die Tage danach.
Ist dies so korrekt?
Weil ich war zwar am 08.02. für ca. 3h auf Arbeit und bin dann aber gegangen wegen Unwohlsein und konnte erst am nächsten Tag zum Arzt und der hat mich dann rückwirkend inkl. den 08.02. krankgeschrieben.
Da dies mein erster Arbeitsmonat war, habe ich quasi jetzt für den 08.02. kein Geld bekommen.
2 Antworten
Dein Arbeitgeber muss dir den 08.02.2023 bezahlen, zeig ihm das hier:
Auch im Fall der vorzeitigen Beendigung des Arbeitstags hat Ihr Arbeitnehmer Anspruch auf das komplette Arbeitsentgelt. Dazu gab es bereits 2003 ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts. In diesen Fällen ist nach § 611 BGB der volle Lohn zu zahlen. Auch 2018 wurde diese Ansicht erneut durch das LAG Köln bestätigt (4 Sa 290/17 vom 12.01.2018).
Daher ist es völlig richtig, daß deine Krankenkasse erst ab 09.02.2023 zahlt.
Ja, du hast ja gearbeitet und das muss der Arbeitgeber auf dem Formular für die Krankenkasse angeben. Damit darf diese für den Tag kein Krankengeld zahlen.
Danke dir, ich werde dies ansprechen bei meinem Arbeitgeber.
Ich würde bei der Krankenkasse anrufen und nachfragen. Auf dem Schreiben über die Höhe des Krankengeldes wird ja eine Telefonnummer stehen, wenn es keine Begründung dazu im Schreiben selbst gibt.
Also auch bezahlen, auch wenn ich nur für 3h da war und trotzdem am nächsten Tag rückwirkend krankgeschrieben wurde?