Können Minderjährige mit "Barzahlen" zahlen?

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Hallo kevini15,

auch Minderjährige können mit Barzahlen zahlen. Geh einfach mit deinem Zahlschein/Handy zu einem Einzelhandelspartner (z.B. dm, real,-) und zahle dort. Die Ware bekommen du und deine Mutter dann geliefert. Es ist kein Problem, dass du noch unter 18 bist.

Herzliche Grüße, dein Barzahlen-Team

Das wird dann in diese Filiale geliefert? Dann kan das auch Dein Sohn abholen und bezahlen, wenn er die entsprechenden Unterlagen (Bestellbestätigung) hat. Wenn die essehr eng sehen,b räiuchte er eine Vollmacht von Dir und seinen Perso. Wie "Minderjährig" ist er denn? Wenns natürlich nur was ab 18 oder "Nicht an Kinder" ist, dann nicht.

Na klar, ab 7 ist man teilgeschäftsfähig, ab 14 noch mehr und ab 18 kann man sich dann Autos kaufen. ;o)

Also wenn ein 7-jähriger zum Bäcker geht, bekommt er Brötchen, unter 7 gesetzlich nicht. Ab 14 kann man normale Dinge einkaufen und ab 18 dann Dinge, die man eben auch erst in dem Alter benutzt.

Wie alt ist denn Dein Sohn? Und was ist es für ein Produkt?

Blindi56  30.10.2013, 09:43

Ein Kind unter 7 bekommt beim Bäcker auch Brötchen....

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RobertLiebling  30.10.2013, 09:50

Ist das Kind auch noch so klein, Bote kann es immer sein.

ab 7 ist man teilgeschäftsfähig, ab 14 noch mehr

Von welchem Land sprichst Du da?

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RobertLiebling  30.10.2013, 10:49
@ArianeSmith

Und ich habe eine Ausbildung als Fachverkäuferin.

Na. Dann kann ich mit meiner juristischen Vorbildung ja einpacken... ;-)

Die Besonderheit des Boten liegt darin, dass er ausdrücklich nicht in eigenem Namen tätig wird. Das Geschäft kommt also nicht mit dem Boten, sondern mit dessen Auftraggeber zustande.

Außerdem gibt es in Deutschland in Bezug auf die Geschäftsfähigkeit keinen Unterschied, ob der Minderjährige 7 oder 17 Jahre alt ist. Das mit den "14 Jahren" hat eher mit dem Strafrecht zu tun, ist hier aber unbeachtlich.

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ArianeSmith  31.10.2013, 10:09
@RobertLiebling

Das stimmt natürlich. Mit einem ausdrücklichen Hinweis, dass das Kind ein Bote ist, geht das.

Ach ja richtig, das war die Geschichte mit 14... Lang, lang ist es her! :o)

Um Gottes Willen, Deine juristische Fortbildung wollte ich in keinem Falle anzweifeln. Und ich denke, man wird mir verzeihen, dass ich da was verwechselte.

Ich hatte nur mal so einen Fall zwecks Kind unter 7... Als Verkäufer ziehst da halt den kürzeren. Wobei es recht schwer ist, so einen Knirps nach dem Ausweis zu fragen. ;o)

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RobertLiebling  31.10.2013, 12:45
@ArianeSmith

Und ich denke, man wird mir verzeihen, dass ich da was verwechselte.

Ist schon verziehen ;-).

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Ist das Kind auch noch so klein, Bote kann es immer sein.

Blöd nur, wenn Du Dein eigener Bote bist und Dein Vater als angeblicher Auftraggeber gar nichts von seinem Auftrag weiß. In diesem Fall ist das Geschäft schlicht und einfach schwebend unwirksam nach den Regelungen der §§ 106 ff. BGB.

wenn "barzahlen.de" diese zahlart unterstützt, dann kannst du das so machen