Können meine Eltern entscheiden wofür ich mein Geld ausgeben darf (iPad)?

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So, dann mal eine Antwort der "Elterngeneration":

Rein rechtlich bewegt sich diese Angelegenheit in einer Grauzone, wobei das Recht tendenziell eher auf der Seite deiner Eltern steht.

Ein 14-Jähriger darf mit seinem Taschengeld alltägliche, altersübliche Käufe ohne Zustimmung der Eltern tätigen (sog. Taschengeldparagraph). Was als alltäglicher, altersüblicher Kauf zählt, ist dabei nicht genau definiert und wäre, sollte es zu einer juristischen Auseinandersetzung deswegen kommen, wohl eine Einzelfallentscheidung eines Richters, aber es ist davon auszugehen, dass ein teures elektronisches Gerät wohl eher nicht dazuzählt, gemeint sind mit alltäglichen, altersüblichen Geschäften eher Dinge wie CDs, Bücher, Kinokarten, Lebensmittel und ähnliches.

Aber: In Ordnung finde ich das Verhalten deiner Eltern trotzdem nicht. Wenn ich meinem Kind Taschengeld gebe, und das Kind das Durchhaltevermögen hat, dieses zu sparen anstatt es gleich für sinnloses Zeug zu vergeuden, und dazu auch noch freiwillig arbeiten geht um sich noch mehr Geld zusammenzusparen, finde ich das ein sehr löbliches Verhalten, und dann steht es ihm auch zu, sich von diesem Geld zu kaufen, was er möchte, so lange nicht wirklich ein triftiger Grund dagegenspricht. Die bloße Angst, er könnte es verlieren oder kaputtmachen, ist meiner Meinung nach kein Argument, es ist sein Eigentum, und wenn er es kaputtmacht, hat er es eben nicht mehr, sein Pech, dann lernt er hoffentlich etwas daraus und passt beim nächsten Mal besser auf.

Auch ich war als Jugendlicher ein Sparmeister und habe mir mein Taschengeld immer zusammengespart, um mir dann größere teurere Dinge zu kaufen (Hifi-Geräte, Kamera, und dergleichen), und das war in Ordnung und ich wurde sogar dafür gelobt dass ich mein Geld in sinnvolle Dinge investiere.

Es gibt sicher nicht viele gesetzliche Regelungen, zu denen im Internet so viel Unsinn geschrieben wird, wie gerade zu dem sog. "Taschengeldparagraphen" (BGB § 110).

Dazu muss erst einmal gesagt werden, dass dieser Paragraph das Wort "Taschengeld" gar nicht kennt. Dort ist die Rede von "Mitteln, die ihm (dem Minderjaehrigen) zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind". Es kommt also darauf an, ob die Eltern gesagt haben: "Du darfst mit dem Geld machen, was du willst" bzw. "Du darfst dir mit dem Geld den bestimmten Artikel kaufen". Dies bezieht sich nicht nur aus von den Eltern selbst erhaltenes Geld, sondern auch auf von Dritten erhaltenes (von der Oma geschenktes, Selbstverdientes u.s.w.).

Weiterhin koennen die Eltern (genauer: der gesetzliche Vertreter) die freie Verfuegungsgewalt auch einschraenken oder auch ganz zuruecknehmen. Zum Beispiel koennen sie sagen: "Du darfst dir von dem Geld alles kaufen, was du willst, nur keine Himbeerbonbons". Dann kannst du auch keinen wirksamen Kaufvertrag ueber Himbeerbonbons schliessen.

Oder sie koennen sagen: "Mit deinem Taschengeld kannst du machen, was du willst. Mit deinem daraus Ersparten aber nicht". Dann kannst du keine wirksamen Kaufvertraege ueber Artikel schliessen, deren Preis die Hoehe einer Taschengeldzahlung uebersteigt.

Letztendlich koennen sie natuerlich auch sagen: "Ueber das Geld, das du zum Geburtstag geschenkt bekommen hast, darfst du nicht frei verfuegen. Das wird gespart oder nur fuer Zwecke verwendet, die wir dir ausdruecklich erlaubt haben".

Also ja, deine Eltern koennen dir sehr wohl den Kauf eines iPads untersagen, auch wenn du das Teil mit deinem eigenen Geld bezahlen kannst. Dann kannst du auch keinen wirksamen Kaufvertrag darueber schliessen.