Kleinunternehmer KFZ?
Guten Abend zusammen.
folgend zur derzeitigen Sachlage.
ich bin Besitzer eines Eigenheims.
ebenfalls Besitzer einer doppelgarage die zu diesem Grundstück gehört.
ich selbst bin gelernter KFZ Mechatroniker, habe die letzten Jahre im Kundenservice gearbeitet und arbeite momentan als vertriebler im Teile und Zubehör Handel.
mir macht es natürlich selbstverständlich weiterhin Spaß an Kraftfahrzeugen zu arbeiten.
nun kam mir natürlich der Gedanke, ein Kleinunternehmen zu gründen welches ich nebenberuflich ausführen würde.
da ich keinen Meistertitel besitze weiß ich natürlich dass ich keinerlei arbeiten an bremsen Airbags oder sonstigen sicherheitsrelevanten Anlagen durchführen darf.
aus diesem Grund spiele ich mit dem Gedanken, in meiner kleinen Werkstatt diverse Dienstleistungen wie sicherheitschecks, Nachrüstungen von Parkdistanzkontrollen, Anhängerkupplungen, marderabwehrsystemen und audio/Navigationssystemen anzubieten.
nun stellen sich mir natürlich mehrere rechtliche Fragen und wie so eine Anmeldung abläuft.
darf ich rechtlich gesehen mein Grundstück gewerblich nutzen obwohl es in einem Wohngebiet liegt ?
der Vorbesitzer hatte hier ebenfalls ein Gewerbe als Schreiner angemeldet aber ich möchte mich natürlich 100% absichern.
falls jemand hier aus dem Handwerk kommt, darf ich die genannten arbeiten wirklich alle ausführen ohne in die meisterpflicht zu rutschen?
reicht die Rechnungslegung für den Anfang auch ganz normal über excel ? Weil viele Warenwirtschaftssysteme natürlich immense Kosten im Monat produzieren.
wie schaut das Ganze als Kleinunternehmer mit der neuen Verordnung zum Kassensystem 5 aus ?
3 Antworten
Die Garagen als Werkstatt kannst du wohl vergessen. Garage ist Garage und keine Werkstatt. Theoretisch dürftest du dort nicht mal einen Rasenmäher abstellen.
Wohngebiet und Autowerkstatt schliesst sich auch aus. Dafür wirst du keine Genehmigung bekommen.
Die genannten Arbeiten sind nicht Meisterpflichtig.
Wie du deine Rechnungen schreibst ist relativ egal. Hauptsache sie erfüllen die gesetzlichen Vorgaben.
Dankesehr schonmal für die Antwort.
mich verwirrt es halt weil laut Grundbuch hier gewerblich als Schreiber gearbeitet wurde.
ich könnte das ganze verstehen wenn ich Ölwechsel usw anbiete da kein ölabscheider verbaut ist.
dennoch bin ich auch der Meinung ich dürfte es nicht, verwirrend ist halt der Eintrag dass hier bis vor 2 Jahren gewerblich als Schreiber gearbeitet wurde und das mitten in einem Wohngebiet.
musst bei deiner kommune klären ob sie ein gewerbe im wohngebiet zulässt
Gute Geschäfte, nur, was hat ein Wohn-Haus und eine Garage mit Deiner Werkstatt am Hut?
In beiden kann es keine Werkstatt geben.
Das habe ich befürchtet.
Garage ist eben Garage, anderweitige Nutzung kostet bei uns 500 EUR Bußgeld und wird untersagt.
sorry wurde wohl falsch verstanden, die Werkstatt würde hinten in der Garage im Haus sein.
nun ist natürlich die rechtliche Frage ob das überhaupt machbar ist, da mein Eigentum innerhalb eines Wohngebiets ist.