Kleinunternehmer KFZ?

3 Antworten

Die Garagen als Werkstatt kannst du wohl vergessen. Garage ist Garage und keine Werkstatt. Theoretisch dürftest du dort nicht mal einen Rasenmäher abstellen.

Wohngebiet und Autowerkstatt schliesst sich auch aus. Dafür wirst du keine Genehmigung bekommen.

Die genannten Arbeiten sind nicht Meisterpflichtig.

Wie du deine Rechnungen schreibst ist relativ egal. Hauptsache sie erfüllen die gesetzlichen Vorgaben.

Shaldy92 
Fragesteller
 11.07.2021, 17:11

Dankesehr schonmal für die Antwort.

mich verwirrt es halt weil laut Grundbuch hier gewerblich als Schreiber gearbeitet wurde.

ich könnte das ganze verstehen wenn ich Ölwechsel usw anbiete da kein ölabscheider verbaut ist.

dennoch bin ich auch der Meinung ich dürfte es nicht, verwirrend ist halt der Eintrag dass hier bis vor 2 Jahren gewerblich als Schreiber gearbeitet wurde und das mitten in einem Wohngebiet.

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musst bei deiner kommune klären ob sie ein gewerbe im wohngebiet zulässt

Gute Geschäfte, nur, was hat ein Wohn-Haus und eine Garage mit Deiner Werkstatt am Hut?

In beiden kann es keine Werkstatt geben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Shaldy92 
Fragesteller
 11.07.2021, 15:00

sorry wurde wohl falsch verstanden, die Werkstatt würde hinten in der Garage im Haus sein.

nun ist natürlich die rechtliche Frage ob das überhaupt machbar ist, da mein Eigentum innerhalb eines Wohngebiets ist.

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schleudermaxe  11.07.2021, 15:31
@Shaldy92

Das habe ich befürchtet.

Garage ist eben Garage, anderweitige Nutzung kostet bei uns 500 EUR Bußgeld und wird untersagt.

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