Kleinanzeigen Angebot Gültigkeit Ebay?
Ich habe etwas auf Kleinanzeigen eingestellt. Jemand hat sich gemeldet und meinte er nimmt es und wollte darauf hin mein Paypal. Jetzt meldet er sich seit 1,5 Tagen nichtmehr und jemand anderes hätte den Artikel gerne. Kann ich ihn schreiben, dass der Artikel nichtmehr verfügbar ist?
3 Antworten
Er hat dir ein Angebit gemacht. Hast du sein Angebot angenommen, indem du ihm deine PayPal-Daten geschickt hast in dem Willen, sein Angebot anzunehmen?
Wurden alle vertragswesentlichen Eigenschaften ohne Einigungsmängel vereinbart?
Wenn ja, dann kam wahrscheinlich ein gültiger Kaufvertarg zustande (außer z.B. die AGB sagen etwas anderes), womit du zur Übereignung der Sache verpflichtet bist und er zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet ist.
Wenn nicht, dann nicht, dann kannst du mit dem neuen potentiellen Käufer einen Kaufvertrag abschließen (sofern du nicht dem erstem potentiellen Käufer ein Angebot gemacht hast, dessen First noch nicht abgelaufen ist).
(Grob zusammengefast. Wenn du sichergehen willst frag einen Anwalt oder eine Rechtsberatungsstelle.)
Das hängt davon ab, ob ein vertrag zustandekam. Wenn ja, dann hat er die Leistung sofort zu bewirken (sofern nicht anders vereinbart) und kommt nach 30 Tagen spätestens in Verzug.
Wenn er im Verzug ist kannst du das Geld einklagen, etc.
Wohlgemerkt: Du selbst hast auch die Lieferung der Sache sofort zu bewirken, kommst aber nicht automatisch in Verzug.
Ich glaub du verwechselt da was, ein gültiger Kaufvertrag kommt mit zwei Übereinstimmenden Willenserklärungen zustande inform des Käufers als Zahlung.
da es keine Zahlung gab handelt es sich noch um ein Angebot. Dieses Angebot hat aber eine bestimmte Gültigkeitsdauer. Bei Gewerben wüsste ich diese aber für einen Privatverkauf bin ich mir eben nicht sicher.
Ich glaub du verwechselt da was, ein gültiger Kaufvertrag kommt mit zwei Übereinstimmenden Willenserklärungen zustande inform des Käufers als Zahlung.
Eine Willenserklärung kann ich vielen Weisen abgegeben werden. Dass diese konkludent durch Zahlung geschieht ist lediglich ein möglicher Fall, welcher hier womöglich nicht vorliegt.
Es sei zu beachten, dass die Anfrage des Käufers nach deiner Ware hier das Angebot darstellen dürfte und deine Kommunikation der Zahlungsmodalitäten die Annahme. Aber das lässt sich nicht eindeitig sagen ohne die komplette Sachlage zu kennen und nicht ohne selbst vom Fach zu sein.
Setze ihm eine Frist zur Zahlung verbunden mit der Ankündigung, dass Du danach die Leistung ablehnen wirst - aber die Frist muss schon eine angemessene Länge (mindestens 24 Stunden) haben. Zahlt der innerhalb der Frist nicht, kannst Du Dich dem neuen Interessenten zuwenden.
24 Stunden sind als frist zu kurz.
Ich würde eher eien Frist von einer oder zwei Wochen anstreben.
Bei schriftlichen Verträgen wäre ich bei Dir, bei online abgeschlossenen Verträgen gerade bei Nutzung eines Sofort-Zahldienstes wie Paypal erschiene das aber deutlich überzogen.
Auch online kann man nicht erwarten, dass der andere Teil die Fristsetzung direkt bemerkt. Insofern muss die Frist länger sein.
Glaub auch das 2 Wochen für einen Artikel der 15€ kostet etwas übertrieben ist.
Wenn ein Kaufvertrag zustandekam, dann ist das nicht wirklich erheblich.
Du musst einmal die zustellungszeit und die Antwortzeit einberechnen. Dazu dann noch eine Zeit dazwischen, die evtl. auch vom Wert der Ware abhängen kann.
Zustellzeit? Bei ebay-Kleinanzeigen ebenso wie bei Paypal eine Sache von Sekunden - und der Käufer ist gewissermaßen schon jetzt bösgläubig, der weiß, dass er eine Zahlung zu leisten hat, sitzt das aber schon jetzt aus.
Die Nachricht landet im postfach und muss erst aufgerufen werden.
Die Leistung kann er erst einmal zurückhalten, dazu haben beide Parteien das Recht.
Wie war das noch mit dem "in den Verfügungsbereich des Empfängers gelangen"? Auf die tatsächliche Kenntnisnahme kommt es nicht an, im Gegenteil, der Käufer muss hier sogar mit Nachfragen rechnen ...
Du kannst nicht sofort mit einer Antwort rechnen, so einfach ist das. Für das nachschauen in Rechtsliteratur fehlt mir gerade die Zeit (muss gleich los zur Uni).
Da wird auch nicht mit einer Antwort, sondern mit der fälligen Zahlung gerechnet - und der Käufer weiß um die Fälligkeit (und bekommt nebenbei noch zusätzlich eine Mail, wird also doppelt benachrichtigt).
Wir reden hier von einer Feststellung des Verzuges, nur mal so als Stichwort ...
Das ändert nichts daran, dass der Käufer die Nachricht erst einmal lesen muss. Und dafür muss man ihm Zeit einräumen, denn es kann nicht erwartet werden, dass dieser jederzeit sofort sein postfach prüft.
Nein, muss er nicht - das Recht der Willenserklärungen ist da ganz eindeutig; wenn es darauf ankäme, dass er das erst lesen müsste, könnte man das nie nachweisen und die Sache tatsächlich bis St. Nimmerlein aussitzen ... Zivilrecht 1. Semester.
Nun, dann setze ich eine Frist von 0 Stunden, denn wird ja sofort übermittelt und er sollte ja sowieso direkt zahlen, weil ist ja Paypal...
Ich sprach von einer angemessenen Frist - und die wird online und allemal auf einer solchen Plattform anders zu bemessen sein als bei klassischen Papierverträgen; Null Stunden ist einfach eine alberne Anmerkung.
24 Stunden ist aber eben auch nicht angemessen meiner Ansicht nach.
Zum Zugang: Dieser hängt ja unter anderem auch von der Verkehrsanschauung ab. Dadurch wären an Wochenenden 24 Stunden beispielsweise schon alleine deshalb nicht ausreichend.
Das zum einem. Zu anderem muss danach noch ein Bearbeitungszeitraum einberechnet werden, entweder zur direkten Antwort oder zur Zahlung (welche dann auch von der vereinbarten oder üblichen zahlungsweise abhinge). Allein für die zahlung braucht es im Online-Geschäft oftmals schon mehr als 24h.
Die Rechtsliteratur, auf die ich Zugriff habe bezieht sich leider nur auf den Allgemeinen Teil des BGBs, deshalb kann ich schlecht nachprüfen, wie die Rechtsmeinung dazu ist.
Gerade im Online-Geschäft ist die Zahlung regelmäßig eine Sache von wenigen Sekunden bis Minuten ...
Oder eben auch nicht. Wie gesagt, das hängt von der vereinbarten oder üblichen Zahlungsweise ab.
Und genau die steht in der Frage - Paypal, d.h. eine Zahlung ist wirklich "blitzschnell" möglich.
Dann verkauf ihn an den neuen Interessenten.
Der andere meldet sich wahrscheinlich eh nicht mehr.
Kann halt rechtliche Konsequenzen haben. Wie lange ist den ein privat Angebot verbindlich? Wie lange hat ein Käufer Zeit zu zahlen?
Nach 1,5 Tagen ist es wirklich sehr unwahrscheinlich, dass er sich nochmal meldet. Aber du kannst natürlich auch noch warten…wie du willst 🙋🏻♀️
Danke, ich möchte im Prinzip nur wissen wie lange er Zeit für die Zahlung hat. 3 Tage, eine Woche?