Kindergeld und Versicherung bei Schulabbruch?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres besteht ohne eine Voraussetzung erfüllen zu müssen Anspruch auf Kindergeld.

Das Einkommen spielt beim Kindergeld schon seit 2012 keine Rolle mehr, da hat man die Einkommensgrenze abgeschafft.

Versichert kannst Du über Mutter oder Vater in der kostenlosen Familienversicherung, wenn sie gesetzlich pflichtversichert bei einer Krankenkasse sind und nicht privat versichert.

Ab Beginn deiner Ausbildung, wenn es eine betriebliche Berufsausbildung mit einer Vergütung ist, bist Du selber Mitglied einer Krankenkasse.

Dann werden von deiner Bruttovergütung entsprechend Sozialabgaben abgeführt und dann die verbleibende Nettovergütung ausgezahlt.

Lohnsteuern würden erst über 1200 Euro Brutto anfallen.


isomatte  11.11.2023, 20:39

Danke dir für deinen Stern !

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