Kinderfreibetrag Anspruch?
3 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht, Kinder und Erziehung
Eine Übertragung des Kinderfreibetrags ist jedoch für Zeiträume ausgeschlossen, für die dem beantragenden Elternteil Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt werden.
wenn er nicht mind. 75% des mind. unterhalt zahlt, hat er keinen anspruch auf den hälftigen kinderfreibetrag. den kannst du beim finanzamt auf antrag auf dich übertragen lassen.
Nein, darauf hat er keinen Anspruch.