Kind später als eine Woche nach der Geburt registieren?
Wenn ich mein Kind (aus welchen Gründen auch immer) erst mehrere Monate nach der Geburt registrieren lasse, beispielsweise nach einer Hausgeburt, drohen mir dann Auflagen durch das Jugendamt oder Ähnliches? Ist es überhaupt möglich, sein Kind so spät zu melden?
Vielen lieben Dank für's Beantworten!
2 Antworten
Nach § 70 PStG Bußgeldvorschriften handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, wenn eine Geburt nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig angezeigt wird.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
Die Geburtsurkunde stellt den Identitätsnachweis eines Kindes dar. Ohne Geburtsurkunde erhält man weder Kindergeld, noch Elterngeld, noch die kostenlose Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse bzw. die eigene Police in der Privaten Krankenversicherung (PKV).
Alles Gute für dich!
Nachteil:so verzichtest du freiwillig aufs Kindergeld,das oft gebraucht wird.
Mir ist kein Gesetz bekannt wo es dafür einen festen Termin gibt.Es sollte aber zeitnah sein.
Doch, so ein Gesetz gibt es. Und zwar §18 des Personenstandsgesetzes:
Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren ist,
1. von den in § 19 Satz 1 genannten Personen mündlich oder
2. von den in § 20 Satz 1 und 2 genannten Einrichtungen schriftlich
binnen einer Woche angezeigt werden. Ist ein Kind tot geboren, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Bei einer Hausgeburt wären das nach §19 S1 iVm §18 die Eltern.
Danke sehr! Aber es ist möglich ohne Auflagen des Jugendamts?