Keine Papiere aber TÜV Gutachten mit Zahlendreher bei 50ccm Roller?
Servus, hatte mir einen defekten 50ccm Roller gekauft und ihn wieder fit gemacht. In der Anzeige des Rollers stand, er habe Papiere. Beim Kauf habe ich nur die ersten Zahlen der Fahrgestellnummer im TÜV Gutachten mit denen der Nummer auf dem Fahrzeug abgeglichen und diese haben auch gepasst. Somit war ich der Ansicht, ich hätte alles um ihn problemlos zuzulassen. Jetzt bin ich mal die ganze Nummer durchgegangen und habe gemerkt, dass im Gutachten ein Zahlendreher drin ist. Ich also beim TÜV angerufen und mein Problem geschildert. Als er mich nach dem Datum des Gutachtens gefragt hatte, welches 30.01.18 war, meinte er ich bräuchte ja eh ein neues, weil dieses ausgelaufen sei und ich den Roller jetzt vorführen muss um ein neues Gutachten zu machen und mit diesem dann die Papiere beantragen solle. Nun zu meiner Frage: gibt es jetzt keine Möglichkeit, den Roller mit diesem (anscheinend) abgelaufenen TÜV Gutachten ein Versicherungkennzeichen zu bekommen? Muss ich das blöde Ding jetzt wirklich zum TÜV bringen und ein neues Gutachten machen? Wenn ja, auf welche Kosten kann ich mich dann einstellen, bis ich alles habe?
Vielen Dank im Voraus :)
2 Antworten
Für den Abschluss eines Versicherungsvertrags werden nur die Fahrzeugdaten benötigt. Du kannst die Versicherung online beantragen, die Betriebserlaubnis interessiert dabei niemanden.
Zum Fahren benötigst du allerdings die BE. Hier bringt dir das Gutachten nichts, zumal es für das falsche Fahrzeug ausgestellt wurde.
Mit dem Gutachten würde man normalerweise eine neue Betriebserlaubnis bei der Zulassungsstelle beantragen. Selbst wenn man es noch akzeptieren würde, würdest du nur Papiere für das Fahrzeug mit der dort beschriebenen Fahrgestellnummer bekommen.
Ob du erneut zum TÜV musst, ist davon abhängig, ob das Fahrzeug im Originalzustand ist und es den Hersteller noch gibt. Sollte etwas verändert worden sein, z.B. Mofaumbau, oder der Hersteller existiert nicht mehr, führt dich der Weg wieder zum TÜV.
Für ein Versicherungskennzeichen wird kein TÜV-Gutachten benötigt, die BE mit Inhalt Roller bis 50 km/h reicht völlig aus.