Keine Lohnsteuer auf Gehaltsabrechnung?
Hallo!
Eine Freundin hat mir letztens erzählt, dass sie auf ihrer Gehaltsabrechnung keine Lohnsteuer ausgewiesen hat, sie hat mir den Zettel dann auch gezeigt. Sie verdient 1000€brutto (Ausbildung); da ist die Freigrenze doch irgendwo bei knapp über 9000€ oder? Müsste das nicht aufs Jahr hochgerechnet dann drüber kommen? Habe auf einer Website etwas zu Lohnsteuergrenzen von ~12.600€ bzw 1.051€ gelesen. Kann mich da jemand schlau machen? :D
5 Antworten
Eine Freundin hat mir letztens erzählt, dass sie auf ihrer Gehaltsabrechnung keine Lohnsteuer ausgewiesen hat,
Das würde mich auch sehr wundern, denn dazu müsste sie ein - im Vergleich - sehr hohes Ausbildungsgehalt erzielen.
sie hat mir den Zettel dann auch gezeigt. Sie verdient 1000€brutto (Ausbildung);
Ebent.
da ist die Freigrenze doch irgendwo bei knapp über 9000€ oder?
Das ist zwar richtig, nur sind es ja € 1.000.--/mtl. brutto. Und "brutto" impliziert, dass in diesem Betrag auch die SV-Kosten enthalten sind - und die sind in der Regel weit höher als die Einkommensteuerlast. Grob geschätzt bekommt die Freundin demzufolge etwa € 700.--/mtl. netto, und erst *darauf* wäre der Grundfreibetrag anteilig zu berechnen.
Müsste das nicht aufs Jahr hochgerechnet dann drüber kommen?
Nein.
Du musst zusätzlich zum Freibetrag nach 32a EStG noch den Werbungskostenpauschbetrag i.H.v. 1.000 € und die Sonderausgaben (RV, KV, PV) berücksichtigen. Dann ist man bei ca. 13.000 €. Ab dann zahlt man effektiv eigentlich erst Steuern.
Die Lohnsteuer beginnt 2019 ab 1.051,01 € bei Steuerklasse I - sie liegt also knapp darunter...
Dann solltest Du oder sie in einem der vielen Nettolohnrechner nachschauen.
Dann könntet ihr feststellen, dass erst bei einem Bruttolohn von 1.060,00 € bei Steuerklasse 1 eine Lohnsteuer von 1,00 € anfällt.
Freigrenze liegt bei 9000 / Jahr (2018), als Alleinerziehende gibts noch etwas mehr, je nach Kinderanzahl
Die Beiträge zur Sozialversicherung haben keine Auswirkung auf die Lohnsteuer, insbesondere werden die Beiträge zur Sozialversicherung zur Ermittlung der Lohnsteuer nicht vom Bruttolohn abgezogen.