Keine Betriebskostenabrechnung?
Hallo, erstmal zur aktuellen Situation - meine Mitbewohnerin und ich wohnen nun seit Januar 21 in einer gemeinsamen Wohnung.
Ende letzten Jahres bekamen wir ein Schreiben von unserem (privaten) Vermieter mit Anwaltsschreiben, das er von der Hausverwaltung keine Zahlen bekommen und deswegen keine Betriebskostenberechnung durchführen kann.
So weit so gut, nur wir haben bisher immernoch keine bekommen und uns vor nun 3 Wochen schriftlich per Mail an ihn gerichtet da das nächste Betriebsjahr ja jetzt auch fast vorbei ist und wir ja noch nichtmal letztes Jahr eine bekommen haben(natürlich in freundlich und höflicher geschrieben🤭) und halt ob er mithilfe seines Anwalts etwas erreicht hat.
Bisher haben wir keine Antwort erhalten.
die Frage ist, was können und sollte wir jetzt tun? Wir haben auch etwas Sorge das er das bewusst macht da er uns für naive junge Mädchen hält die ihre erste eigene Wohnung bezogen haben.
Und wir sind uns SEHR sicher das wir Geld zurück bekommen müssten, da unsere Vormieterin weniger Betriebskosten gezahlt hat und auch immer was zurück bekam, zudem heizen wir auch so gut wie garnicht und haben einen geringen Energie Verbrauch.(es geht auch immernoch um die Betriebskosten VOR der Energiekriese)
vielen Dank im Voraus
1 Antwort
Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung machen.
Nur hat die Sache einen für ihn unangenehmen Haken:
Da die Abrechnung für 2021 nicht bis Ende 2022 fertig wurde, hat er kein Recht mehr, Nachforderungen zu stellen. Überzahlungen muss er aber dennoch zurück erstatten.
Und das gleiche gilt auch für 2022, wenn die Abrechnung nicht bis zum 31.12.2023 beim Mieter eingeht.
Erwartet ihr eine Rückzahlung, dann solltet ihr euch an einen Mieterschutzverein oder einen Fachanwalt wenden.
vielen dank erstmal für deine Antwort! Das habe ich auch soweit rausgefunden gehabt, aber hat er sich nicht abgesichert damit, dass er alles in seiner Machtstehende getan hat? Also mehrfach der Hausverwaltung zu schreiben und sich ein Anwalt zu nehmen?