Katze aus Polen mitnehmen?
Hallo! Meine Verwandten in Polen haben junge Katzen abzugeben, die allerdings noch nicht geimpft wurden. Ich weiß dass bei der Impfung auf Tollwut die Impfung mindestens 21 Tage her sein muss... Das Problem ist dass sie gestern geimpft wurden und wir am 11 hin und am 18 zurückfahren, d.h. die Impfung ist zu dem Zeitpunkt unserer Rückfahrt nur 11 Tage "alt". Ist es wirklich wichtig dass die Impfung 21 Tage zurückliegt? Und angenommen wir würden die Katze illegal mitnehmen, was würde bei einer Kontrolle passieren?
LG
4 Antworten
Das juckt glaube ich niemand. Wenn die Katzen Freigänger wären könnten sie auch ungeimpft die Grenze überqueren..
Das juckt glaube ich niemand
Da irrst du aber gewaltig! Glaubst du ernsthaft, wir lassen uns die in vielen Jahren mühsam errungene Tollwutfreiheit von ein paar hirnlosen Tier"freunden" wieder in Frage stellen?
Die Katze illegal mitzunehmen wäre aus gesundheitlicher Sicht (für Mensch und Tier!) unverantwortlich. Und selbst, wenn Laien die medizinischen und seuchenhygienischen Zusammenhänge nicht verstehen, bleiben die Rechtsvorschriften verbindlich.
was würde bei einer Kontrolle passieren?
- Staatlich verordnete Quarantäne für das Tier (auf deine Kosten)
- Strafanzeige für dich
- Kostenrechnung für die behördlichen Maßnahmen (ebenfalls für dich)
Bei im Ausland erworbenenTieren genügt bei Tieren jünger als drei Monate ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis. Älter als drei Monate muss die Impfung 21 Tage zurück liegen.
Dann wird es richtig teuer für euch und die Katze müsste in Quarantäne. Oder sie wird, auf eure Kosten, zurück nach Polen geschickt.
Sie braucht auch nicht nur die Tollwutimpfung, die im EU-Heimtierausweis eingetragen sein muss, sondern auch einen Chip. Ich weiß nicht, wie es bei Kitten ist, aber Welpen müssen bei der Ausreise mindestens 15 Wochen alt sein.
Hier kannst du alles nachlesen: www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/HeimtiereEinreiseregelung
Und ja, es ist wichtig sich an die Einreisebestimmungen zu halten. Denn nur so kann man verhindern, dass Krankheiten, wie Tollwut, wieder eingeschleppt werden. Die Bestimmungen gelten für Privatpersonen genauso wie für Tierschutzvereine.