Kassenbon verloren und Verpackung auch?

5 Antworten

Sachmängelhaftung mit Beweislastumkehr nach dem ersten Halbjahr. Somit hat man relativ schlechte Karten. So muß man beweisen, daß das Gerät schon defekt war & ohne Gutachter wird das schwer.

Reparaturmöglichkeit. Das muß aber wohl eingeschickt werden. A. repariert ja nichts selbst. So rächt sich das immer, wenn man bei Discountern Elektrogeräte kauft

Evtl. gibt es noch eine erweiterte Garantie von A. oder dem Hersteller.

A. sollte ja wissen, in welchem Zeitraum das verkauft wurde

Du benotigst nur einen Zeugen, der bestätigt, dass Du genau diesen Staubsauger beim ALDI gekauft hast.

Und nimm Deine Verwandtschaft mit, die Deine Forderungen lautstark unterstützen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.
ichbinanonym572 
Fragesteller
 30.08.2020, 13:18

Auch wenn ich ihn damals alleine gekauft habe?

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Nein, Aldi hat das Recht auf 2 Reparaturversuche, bevor sie Wandeln(Geld zurück) müssen.

Hast du zufällig mit Karte gezahlt? Dann reicht eventuell der Kontoauszug, allerdings nur, wenn auf irgendeine Weise daraus hervorgeht, das es der Staubsauger war.

Wenn es eine Aldimarke war und dieser Staubsauger nur in einem bestimmten Zeitfenster verkauft wurde, dann kann sogar das ausreichen als Beleg, das die Garantie noch nicht vorbei ist und du das Gerät zum fraglichen Zeitpunkt bei Aldi erworben hast.

Gibt es eine noch nicht abgelaufene Garantie? Dann musst du in den Garantiebedingungen nachsehen, ob da noch was geht und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen.

Der Haendler haftet im Rahmen der sog. "Gewaehrleistung" zwar 24 Monate fuer Sachmaengel, die bereits von Anfang an vorhanden waren, nicht aber auch fuer solche, die erst spaeter entstanden sind. Ab dem 7. Monat kann er von dir den Beweis dafuer verlangen, dass der Staubsauger bereits kaputt war, als du ihn von ihm erhalten hast. Einen solchen Beweis wirst du aber wahrscheinlich kaum erbringen koennen.

Also Geld zurück nach 1,5 Jahren geht so einfach nicht, da müsste der Händler den Grad der Abnutzung während dieser Zeit ermitteln. Allerdings besteht eine 24-monatige Gewährleistungspflicht in der der Händler "nachbessern" muss. Wenn man den Kauf anderweitig nachweisen kann ist kein Kassenbon erforderlich.

DerCaveman  30.08.2020, 15:31
Allerdings besteht eine 24-monatige Gewährleistungspflicht in der der Händler "nachbessern" muss.

Allerdings kann der Haendler bereits nach 6 Monaten vom Kaeufer den Beweis dafuer verlangen, dass der Artikel bereits kaputt war, als er gekauft wurde. Ein solcher Beweis duerfte hier aber kaum erbracht werden koennen.

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Schimeck  30.08.2020, 15:32
@DerCaveman

Ja, das ist richtig, hauptsächlich ging es ja hier um den nicht vorhandenen Kassenbon.

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