Kann mir jemand folgenden Auszug aus einer Herstellungsgarantie beurteilen bzw ist diese Garantie zulässig?

4 Antworten

Ja, das ist in Garantiebedingungen so zulaessig. Eine Garantie ist stets freiwillig, gesetzlich nicht vorgeschrieben und der Garantiegeber hat bei der Gestaltung der Garantiebedingungen weitestgehend freie Hand.

Die hier gegebene Garantie bietet dem Kaeufer gegenueber der gesetzlichen Sachmaengelhaftung ("Gewaehrleistung") auch den Vorteil, dass sie auch solche Maengel abdeckt, die erst nach dem Kauf (aber innerhalb des 1. Jahres) entstehen. Die "Gewaehrleistung" bezieht sich hingegen nur auf solche Maengel, die zum Zeitpunkt der Uebergabe des betreffenden Artikels an den Kunden bereits vorhanden waren.

Das geht über die gesetzliche Gewährleistung von 6 Monaten hinaus, und sollte also zulässig sein.


VirageXO  15.04.2021, 11:54
die gesetzliche Gewährleistung von 6 Monaten

Die bitte was?

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DerHans  15.04.2021, 11:55
@VirageXO

Wer Waren anbietet, hat eine Gewährleistung zu bieten, dass diese auch ihre Funktion erfüllen.

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VirageXO  15.04.2021, 11:56
@DerHans

Nochmal:

die gesetzliche Gewährleistung von 6 Monaten

?

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nanfxD  15.04.2021, 11:57
@DerHans

Erstens ist das hier eine Garantie und zweitens fällt mir keine gesetzliche Gewährleistung ein die 6 Monate geht, was du wohl meinst ist die Beweislastumkehr.

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Ja.

Garantie ist freiwillig, sie könnten auch einfach gar keine geben.

Warum sollte das nicht zulässig sein? Eine Garantie ist doch eine freiwillige Leistung