Kann meine Vermieter wegen wasserlärm kündigen?
Weil ich jeden abend von 23:00-01:00 uhr 2 Stunden dusche kann die nachbarin mich auf meine Vermieter hetzen edit ich zahle keine nebenkosten da meine eltern seit 45 Jahren hier leben und DDR mietvetrag haben, kann melne Vermieter mich kündigen wegen der wasserlärm ???
Meine Nachbarin die im 3 og geschoss wohnt kocht vor wut gegen ausländer,
Jetzt holt sie seit zwei tagen die neue Junge nachbarin im alter von 28 Jahren merkwürdig seit 2 tagen spontan ab und hetzt mit sicherheit gegen uns soll ich meine neue nachbarin vor warnen oder schweigen und schauen was passsiert ???
9 Antworten
Du duscht 2 Stunden Nachts? Sorry, aber das kann ich nicht glauben.
30 Minuten duschen Nachts muss der Nachbar laut Gesetz dulden.
Alles darüber hinaus gilt als Ruhestörung und kann zu Konsequenzen führen.
Bei Wiederholen kann es tatsächlich zur Kündigung kommen. Aber erst muss der Vermieter eine Mahnung schreiben. Einfach kündigen geht nicht.
Für 10 Minuten duschen zahlst du einen Euro und verbrauchst 120 Liter Trinkwasser.
Deine Dusche kostet als täglich 12 Euro
Abgesehen davon dass es echt ne Umweltsünde ist
Wenn man sich über das wirklich unverschämte und rücksichtslose Verhalten von Ausländern beschwert, ist man natürlich gleich ausländerfeindlich und hetzt. Diese boshafte Unterstellung ist abermals unverschämt.
Stellen wir also fest:
1. Unverschämtheit:
1,5 h verbotene Lärmbelästigung mitten in der Nacht (1,5 h länger Duschen als erlaubt)
2. Unverschämtheit:
Immense Wasserverschwendung auf unser aller Kosten.
3. Unverschämtheit:
Die anderen Mieter zahlen zu lassen, denn dein Verbrauch wird auf alle umgelegt.
4. Unverschämtheit:
Deine Opfer zu Tätern zu machen und sie der Ausländerfeindlichkeit zu bezichtigen.
5. Unverschämtheit:
Dich hier bei uns auszuheulen.
6. Unverschämtheit.
Dir dabei nicht die allerkleinste Mühe zu geben, dies in einem verständlichen Deutsch zu tun. Komm mir nicht mit "ich bin Ausländer"! Satzzeichen gibt es sicherlich auch in deiner Sprache.
Hier ist mal ein Auszug den ich gefunden habe:
Wer seine Mieter:innen wegen erheblicher Lärmstörung kündigen will, muss den Lärm nach Zeitpunkt, Art, Intensität, Dauer und Häufigkeit beschreiben und ein Lärmprotokoll vorlegen. Die Ursache des Lärms muss laut BGH nicht vorgetragen werden.
Es ist also schon möglich dich wegen Lärm zu kündigen egal durch was er verursacht wird.
Außerdem ist es deinerseits auch tatsächlich unverschämt. Du weißt, dass deine Nachbarin es hört (sonst würde sie sich nicht beschweren) und verlegst dein Duschen trotzdem nicht auf eine andere Uhrzeit. 2h duschen ist auch grenzdebil.
Zu der Zeit herrscht Nachtruhe und zwei Stunden duschen ist Wasserverschwendung. Ich kann den Ärger verstehen. Du störst die anderen Mieter und verursachst nicht nötige Kosten.
Duschen und Baden ist zu jeder Tages-und Nachtzeit erlaub, aber zwei Stunden ist unverhältnismäßig.