Kann mein Sohn auch den Check bei der Postbank einlösen?

1 Antwort

Wenn es sich um einen Überbringerscheck handelt, kann er ihn auch zur Gutschrift auf sein Konto einreichen, bei einem Orderscheck wäre ein Übertragungsvermerk ("Indossament") auf der Rückseite erforderlich.

Briumi  31.03.2020, 12:32

Meines Wissens wird der Betrag nicht bar ausgezahlt, sondern auf ein Girokonto übertragen.

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Rolf42  31.03.2020, 12:34
@Briumi

Ja, schrieb ich doch: "... zur Gutschrift auf sein Konto einreichen"

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Briumi  31.03.2020, 12:35
@Rolf42

Du schriebst "auch". Ich meinte "nur".

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Rolf42  31.03.2020, 12:40
@Briumi

Ach so - stimmt, da habe ich mich ungeschickt ausgedrückt.

Ich meinte, dass auch der Sohn den Scheck einreichen kann, nicht nur der eingetragene Empfänger.

Eine Möglichkeit, sich bei der Postbank Schecks bar auszahlen zu lassen, gibt es m. W. nicht mehr.

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Briumi  31.03.2020, 12:41
@Rolf42

Na, da sind wir einer Meinung. Hoffentlich hilft es dem TE...

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Rolf42  03.08.2021, 12:01
@feelinginthesky

Was dort (und anscheinend auch umgangssprachlich) als "Scheck" bezeichnet wird, ist tatsächlich eine "Zahlungsanweisung zur Verrechnung" (ZzV), ein spezielles Produkt der Postbank, das auch eine Barauszahlung am Postbank-Schalter ermöglicht.

Es ist kein Scheck im banküblichen oder rechtlichen Sinn.

Es gab früher (aber das muss mindestens 25 Jahre her sein) die Möglichkeit, einen Scheck entweder als "Postbarscheck" in einem bestimmten Postamt (bei dem dann auch eine Unterschriftsprobe des Kontoinhabers hinterlegt war) oder als "Kassenscheck" an der Kasse des kontoführenden Postgiroamts einzulösen, aber mit der zunehmenden Verbreitung von Geldautomaten und Auszahlungen am Schalter mit Karte und PIN sind diese Möglichkeiten irgendwann eingestellt worden.

Man kann zwar als Postbank-Kunde auch heute noch Schecks für sein Konto bekommen, aber die lassen sich praktisch nur noch als Verrechnungsschecks verwenden.

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