Kann mein Sohn auch den Check bei der Postbank einlösen?
Hallo kann mein Sohn den Check auch bei der PostBank einlösen
1 Antwort
Wenn es sich um einen Überbringerscheck handelt, kann er ihn auch zur Gutschrift auf sein Konto einreichen, bei einem Orderscheck wäre ein Übertragungsvermerk ("Indossament") auf der Rückseite erforderlich.
Eine Möglichkeit, sich bei der Postbank Schecks bar auszahlen zu lassen, gibt es m. W. nicht mehr.
Doch, die gibt es selbstverständlich: https://www.hartziv.org/auszahlung-ohne-konto.html
Was dort (und anscheinend auch umgangssprachlich) als "Scheck" bezeichnet wird, ist tatsächlich eine "Zahlungsanweisung zur Verrechnung" (ZzV), ein spezielles Produkt der Postbank, das auch eine Barauszahlung am Postbank-Schalter ermöglicht.
Es ist kein Scheck im banküblichen oder rechtlichen Sinn.
Es gab früher (aber das muss mindestens 25 Jahre her sein) die Möglichkeit, einen Scheck entweder als "Postbarscheck" in einem bestimmten Postamt (bei dem dann auch eine Unterschriftsprobe des Kontoinhabers hinterlegt war) oder als "Kassenscheck" an der Kasse des kontoführenden Postgiroamts einzulösen, aber mit der zunehmenden Verbreitung von Geldautomaten und Auszahlungen am Schalter mit Karte und PIN sind diese Möglichkeiten irgendwann eingestellt worden.
Man kann zwar als Postbank-Kunde auch heute noch Schecks für sein Konto bekommen, aber die lassen sich praktisch nur noch als Verrechnungsschecks verwenden.
Meines Wissens wird der Betrag nicht bar ausgezahlt, sondern auf ein Girokonto übertragen.