Kann man Wartesemester anrechnen lassen, wenn man trotz zusage an einer Fh erst ein jahr später studiert?

4 Antworten

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Alles, was ab dem Erhalt der Hochschulzugangsberechtigung bis zur Aufnahme eines Studiums an Zeit vergeht, kann man sich auf die Wartesemester anrechnen lassen. Man darf eben nur nicht studieren.

Eine Reservierung deines Studienplatzes ist unter Umständen möglich, aber Work and Travel gehört nicht dazu. Das ginge nur, wenn du eine Art von Dienst absolvierst (Wehrdienst, Bufdi, FSJ etc.) und du wegen des Dienstes den Studienplatz nicht antreten kannst.

Vielleicht kannst du ja aber ein FSJ im Ausland machen. Informier am besten mal an der FH über die Rückstellung deines Studienplatzes und unabhängig davon über eine anerkannte Dienstmöglichkeit im Ausland.

Vielleicht ergibt sich so ja eine Möglichkeit.

Nein, entweder du nimmst den Studienplatz an, oder du läßt es bleiben. Mußt du irgendwelche Mindestleistungen in deinem Studiem erbringen? Wenn nicht, kannst du dich einschreiben und dennoch einfach ein Jahr nach Neuseeland fahren. (Ich bin mir aber nicht sicher ob das auf Fachhochschulen möglich ist oder ob die nicht eine generelle Anwesenheitspflicht haben.)

Eine andere Möglichkeit wäre ein Austauschsemester in Neuseeland gefolgt von einem Urlaubssemester, auch dann bekommst du dein Jahr dort voll.

Ja, kannst du anrechnen lassen. Die Zeit, ab dem Erlangen der Hochschulreife, die du nicht an einer Hochschule eingeschrieben bist, wird als Wartezeit angerechnet.

Du kannst aber keinen Platz im voraus reservieren.

Solange Du nirgends eingeschrieben bist, zählt das als Wartezeit. Das wird bei einer Bewerbung übrigens automatisch "angerechnet".

Jede Einschreibung wird zentral registriert. Studium und Auslandsaufenthalt sind komplette Ausfallzeiten bei der Rentenversicherung ! Die SPD unter Schröder hatte die Anrechnung von Studienzeiten einfach (auch rückwirkend !) abgeschafft ! Bums !