Kann man von der Ausbildung gekündigt werden, wenn man mit jemanden aus der Berufsschul Klasse Streit hat und man sich gegenseitig anschreit und beleidigt?
5 Antworten
In der Berufsschule fällt das in die Aufsichtspflicht der Schule.
Wenn es zu Handgreiflichkeiten kommt, wäre das u.U. ein Grund für eine Kündigung.
Damit schadest du ja dem Ansehen, deines Ausbildungsbetriebes.
Eine Kündigung NACH der Probezeit ist fast unmöglich. Da müssen tatsächlich gravierende Probleme aufgetreten sein. Dass du für einen Beruf ungeeignet bist, sollte ja bereits in der Probezeit auffallen. Grobes Fehlverhalten (wie eben Handgreiflichkeiten) ist etwas anderes. Das will niemand in seinem Betrieb dulden.
Wenn der Zustand derart ausartet, dass ein anständiges Zusammenarbeiten nicht mehr möglich ist und der Betrieb geschädigt wird, ja, dann kann sowas passieren.
Ich gehe aber mal davon aus, dass ein anständiger Vorgesetzter irgendwann mal zuerst kommen wird, die beiden Streithähne am Rockzipfel packt und ihnen gehörig die Regeln gegenseitigen Respekts beibringt. Nutzt das nicht, dann dürfte es den regulären Weg über Verwarnungen geben und dann wird final irgendwann der Schluss-Strich gezogen.
Innerhalb der Probezeit ist das problemlos - nämlich fristlos ( § 22 BBiG ) - möglich. Danach würde das als Kündigungsgrund sicherlich nicht ausreichen.
wer in hamburg wohnt lacht über sorgen in leipzig !
die berufsschule ist räumlich ganz etwas anderes als dein lehrbetrieb .
die beiden streithähne sind nur dumme individuen .
Für gewöhnlich sollte das nicht Sache des Betriebs sein. Wenn ihr dadurch aber massiv den Unterricht aufhaltet und andere stört, dann ja.
Bei einem möglichen Schulverweis muß eine andere Berufsschule besucht werden. Der Lehrvertrag ist davon nicht betroffen.
Aber wenn es zu keinen Handgreiflichkeiten kommt