Kann man seine Theorie Prüfung trotz einem Jahr pause nochmal machen?

4 Antworten

Rechtsfrage des Tages:

Gestern bin ich zum zweiten Mal durch die praktische Führerscheinprüfung gefallen. Ich habe mich sehr geärgert. Muss ich jetzt eine längere Zeit abwarten, bis ich mich wieder zur Prüfung anmelden kann? Und wie oft darf ich die Prüfung überhaupt wiederholen?

Antwort:

Ist die theoretische Prüfung erst einmal bestanden, ist die nächste Hürde zu nehmen: Die praktische Prüfung. Auch wenn während der Fahrstunden alles glatt lief, sind die meisten Prüflinge aufgeregt und nervös. Da kann es schnell zu Fehlern kommen, die die Prüfung platzen lassen. Natürlich ist dies ärgerlich, aber kein Drama. Sie können nämlich die praktische Prüfung so oft wiederholen wie Sie möchten.

Viele Gerüchte ranken sich um Führerscheinprüfungen, von denen aber nur ein Bruchteil tatsächlich zutrifft. Richtig ist, dass vor der Wiederholung der praktischen Prüfung zwei Wochenabgewartet werden muss. Wurde die Prüfung wegen eines Täuschungsversuches als durchgefallen bewertet, beträgt die Frist sechs Wochen. Dies kommt aber eher bei dem theoretischen Teil der Führerscheinprüfung vor. Folgende weitere Frist müssen Sie beachten: Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Wagen Sie sich erst später zur Fahrprüfung, verfällt der theoretische Teil und Sie müssen ihn wiederholen. Gleiches gilt, wenn Sie es nicht schaffen, binnen dieser Zeitspanne die praktische Prüfung zu bestehen.

Einige erhebliche Änderungen gab es im Jahre 2008. Vor der dortigen Änderung der Fahrerlaubnisverordnung hätten Sie nach dem dritten erfolglosen Versuch zunächst drei Monate warten müssen, bis Sie erneut zur praktischen Prüfung antreten durften. Nach dem sechsten Durchfallen drohte sogar eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), umgangssprachlich "Depperl-" oder "Idiotentest" genannt. Beides gilt heute nicht mehr.

Auch wenn sich diese Regelungen noch hartnäckig in vielen Köpfen halten. Sie können so oft zur Führerscheinprüfung antreten, bis es klappt. Eine Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde muss durch den Prüfer nur erfolgen, wenn dieser ernsthafte Zweifel an Ihrer körperlichen oder geistigen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs hat. Einziger Wermutstropfen sind die Kosten. Für jede neue Anmeldung zur Fahrprüfung werden neue Gebühren fällig. Häufig rät Ihr Fahrlehrer aus gutem Grund dazu, vor der erneuten Prüfung noch einzelne Fahrstunden zu nehmen. Dadurch können Fehler leichter erkannt und das richtige Fahrverhalten geübt werden. Außerdem hilft es Ihnen, entspannter in die nächste Prüfung zu gehen. Da können ein paar Fahrstunden gut investiertes Geld sein.

Die Theorie wirst Du wohl neu machen müssen,den bei 11 Fehlern hast Du wohl einiges nicht verstanden.

Die Stunden verfallen nicht, du kannst die Prüfung noch einmal ablegen.

Es zählt das Datum des Antrageingangs .. es ist nicht relevant wann du angefangen hast. Frag bei deiner Fahrschule nach ob der Antrag noch gültig ist. 

Alles verfallen würde nicht .. es muss lediglich ein neuer Antrag beim Verkehrsamt gestellt werden. Theo und prak. Stunden sind 2 Jahre gültig. 

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite seit über 20 Jahren im Büro einer Fahrschule