150 euro wegen nicht bestandener theorie prüfung bezahlen

7 Antworten

Ohjeh mal wieder so eine Fahrschule.... Nein das ist nicht normal bei der theorieprüfung, machen dürfen sie es aber soviel kostet fast die praktische Prüfung bei der Fahrschule. Theorieprüfungsgebühren bei der Fahrschule sollten nie höher sein als 45€ und praktische nie höher als 140€ denn mit erhöhten Prüfungsgebühren verdienen solche Fahrschulen ihr Geld und für die Theorie ist zwar jeder selbst verantwortlich aber die praktische kann man lenken ob der Fahrschüler die besteht oder nicht, denn es gibt gewisse Fahrschulen die Arbeiten für die Durchfallqutoen und da würde ich bei deiner Freundin aufpassen, nicht das es in dem praktischen auch so läuft, vorallem sollte sie im Vertrag schauen wie hoch die Gebühr da ist : O  

ansonsten wenn mehr so teuer ist rate ich zu wechseln, da kommt man locker über 2.200€ dann wenn nicht noch mehr! 

Viel Erfolg weiterhin

Klingt sehr komisch. Kann aber sein, das die 150€ für die Fahrschule sind, weil dieses mit ihr zu Prüfung gefahre ist, aber dann müsste jeder sie bezahlen egal ob bestanden ider nicht Soll man die 150€ denn nur zahlen wenn man durchgefallen ist oder auch wenn man bestanden hat ? Falls man diese 150€ an die Fahrschule nur zahlen soll wenn man durchfallen ist, quasi als Strafe und dafür als Gegenleistung nichts bekommt, wie zum Bespiel Nachhilfestunden oder so, erscheint mir das sehr unzulässig.

Das hab ich ja noch nie gehört. Das ist bestimmt nicht erlaubt. Bei meiner musste keiner was extra bezahlen wenn er durch die Prüfung geflogen ist. Aus eigener Erfahrung kann ich da nichts zu sagen, habs beim ersten mal gepackt und nur 15€ für die Prüfung gezahlt. Das variiert aber je nach Region.

AGB lesen. Ich sehe hier aber keine Leistung der Fahrschule die dem Gegenwert entspricht. Die Kosten für die theoretische Ausbildung sind durch Anmeldegebühr abgegolten, spätestens aber bei dem Geld für die einzelnen Fahrstunden.

die Gebühren für die Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung zusammengerechnet, sollten auf nicht mehr als das 5-fache einer Fahrstunde kommen.

Das ist der Richtwert, kann aber höher sein. Steht meistens in den AGBs der Fahrschulen.

Und ja Sie muß eine zusätzliche Gebühr bezahlen und ja das ist legal!