Kann man mit 15 heimlich abtreiben?

9 Antworten

In einer Schwangerschaftkonfliktsituation ist in jedem Alter keine Option leicht und jede Entscheidung schwer zu treffen. Dann ist es gut, auch die Eltern schnellstmöglich mit ins Boot zu holen und hoffentlich in der Familie oder im Freundeskreis moralische Unterstützung zu finden.

Viele junge Frauen haben Angst davor, ihrer Mutter oder ihren Eltern zu erzählen, dass sie schwanger sind. Die meisten, die sich ihrer Mutter oder ihrem Vater anvertrauen, erfahren Unterstützung – oft viel mehr, als sie zunächst gedacht haben. Meist ist die Reaktion gar nicht so "schrecklich" wie befürchtet.

Auch Eltern waren mal jung und naiv und vielleicht sogar ein bisschen leichtsinnig. Nach dem ersten Schock - sicherlich haben sie sich etwas anderes für ihre Tochter gewünscht - wollen sie bestimmt nur ihr helfen, sie schützen und unterstützen und nicht ihre Zukunft durch eine sehr frühe Mutterschaft gefährdet sehen. Da ist auch von elterlicher Seite der Gedanke an eine Abtreibung naheliegend - wenn das Mädchen dies denn auch möchte.

Frauen unter 18 Jahre dürfen einen Schwangerschaftsabbruch aber auch ohne Wissen bzw. Einwilligung der Eltern durchführen lassen, wenn die nötige geistige Reife gegeben ist. Die nötige geistige Reife wird im Allgemeinen ab 16 vorausgesetzt.

Wenn ein Mädchen zwischen 14 und 16 Jahren alt ist, wird der Arzt vielleicht die Zustimmung der Eltern oder zumindest von einem Elternteil für den Schwangerschaftsabbruch einholen wollen. 

Letztendlich entscheidet also der Arzt, ob eine Minderjährige nach ihrer Einsichtsfähigkeit die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs und seiner Gestattung zu ermessen vermag.

Denn für die Wirksamkeit der Einwilligung zu einer Behandlung kommt es nicht auf die Geschäftsfähigkeit an, also auf die Fähigkeit, Verträge selbstständig abschließen zu können, sondern – so der Bundesgerichtshof (BGH) – darauf, dass der Minderjährige „nach seiner geistigen und sittlichen Reife die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs und seiner Gestattung zu ermessen vermag“. 

Der Minderjährige muss also eine eigenständige Nutzen-Risiko-Abwägungvornehmen können. Der Beginn der Einwilligungsfähigkeit ist an kein Mindestalter gebunden. Nach herrschender Meinung ist aber davon auszugehen, dass Minderjährige unter 14 Jahren nur in Ausnahmefällen bereits einwilligungsfähig sind.

Wenn du einen Schwangerschaftsabbruch erwägst, bist du verpflichtet, dich in einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten zu lassen, z.B. bei der

https://www.profamilia.de/fuer-jugendliche/rechte-und-sexualitaet/schwangerschaftsabbruch.html

Aber auch wenn du das Kind bekommen möchtest, ist ein Beratungsgespräch sinnvoll. Denn dort erhälst du nützlichen, individuellen und unparteiischen Rat und Hilfe bei der Entscheidung, wie es denn nun weiter gehen soll. Auch ohne den erklärten Wunsch um eine Abtreibung bekommst du dort entsprechende Informationen und Tipps für ein Leben mit Kind.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist das Gespräch ergebnisoffen zu führen. Natürlich dient die Beratung dem Schutz des ungeborenen Lebens, der jedoch nur mit und nicht gegen den Willen der Schwangeren möglich ist.

In der Beratung kann auch der potentielle Kindsvater oder eine andere Vertrauensperson anwesend sein, wenn du das möchtest.

Die Beratung umfasst die Konfliktklärung hinsichtlich der emotionalen, seelischen, partnerschaftlichen und lebensplanerischen Aspekten von Elternschaft bzw. eines Schwangerschaftsabbruchs.

Sie gibt Informationen über staatliche und andere Sozialleistungen und Unterstützungen – Elterngeld, Kindergeld, Unterhalt, Wohngeld, existenzielle Leistungen.

Du erhälst dort eine medizinische Aufklärung hinsichtlich eines operativen oder medikamentösen Eingriffs, eine Erläuterung der Rechtsgrundlage und bekommst die Kosten und Finanzierung eines Schwangerschaftsabbruchs erklärt.

Ein Schwangerschaftsabbruch auf eigenen Wunsch nach der Beratungsregelung (Fristenregelung) ist in Deutschland keine Kassenleistung. Übernommen werden aber die Kosten für die ärztliche Behandlung während der Schwangerschaft und für die Nachbehandlung von Komplikationen.

Verfügt die Frau unabhängig vom Alter allerdings über kein oder nur über ein geringes eigenes Einkommen (zur Zeit 1.258 € netto) und steht ihr auch persönlich kein kurzfristig verwertbares Vermögen zur Verfügung, kann sie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Die Kosten werden von dem Bundesland, in dem sie lebt, übernommen, den Antrag muss sie jedoch bei Ihrer Krankenkasse stellen.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Statt eine Abtreibung (bei der das Kind getötet wird) könntest du auch eine Anonyme/vertrauliche Geburt machen!

"Bei dieser Variante hat die Mutter bereits die Möglichkeit, anonym zu entbinden und ihr Kind dann in eine Adoptionsfamilie abzugeben. Bei der anonymen Geburt gibt die Mutter ihre Identität niemandem preis, und auch das Kind wird nicht erfahren, wer seine Mutter ist.

Im Unterschied zu der anonymen Geburt kann die leibliche Mutter bei der vertraulichen Geburt bei einer entsprechenden Beratungsstelle ihre Daten hinterlegen. Diese werden – wie der Name sagt – vertraulich behandelt. Nur das Kind hat ab dem Alter von 16 Jahren die Möglichkeit, die Identität der Mutter zu erfahren. Bei der Geburt selbst bleibt die Mutter anonym. Der Vorteil für das Kind liegt in der Tatsache begründet, dass es bei der vertraulichen Geburt (im Unterschied zur anonymen Geburt) nicht von seinen Wurzeln abgeschnitten wird, was für seine Entwicklung häufig hilfreich ist. Zum Weiterlesen: Wikipedia und „Vertrauliche Geburt“

Eine Mutter kann gute Gründe haben, sich für eine dieser Varianten zu entscheiden. Wir empfehlen, sich vorher ausführlich persönlich beraten zu lassen."

Website "Lebenshelfer - Abtreibung; Alternativen zur Abtreibung"

Andere Alternativen zur Abtreibung sind

  • Adoption
  • Pflegefamilie
  • Babyklappe
  • Mutter-Kind-Einrichtung

Eine Abtreibung hingegen bedeutet, ein junges Leben, das bereits bei der Zeugung entsteht, auszulöschen.

"Ohne jeden Zweifel ist das Kind im Uterus lebendig. Sein Leben beginnt nicht erst mit der Geburt. Dank moderner Medizin weiß man heute: Man hat es nicht mit einem undefinierten Zellhaufen zu tun, sondern mit einer sehr filigranen Entwicklung des ungeborenen Lebens, das mit der Zeugung beginnt. Spätestens, wenn das kleine Herz zu schlagen beginnt (3. Entwicklungswoche), ist klar: Das Baby lebt. Ein Blick auf die Entwicklungsstadien in den ersten zehn Embryonalwochen verdeutlicht das rasante Wachstum des Kindes. Im ersten Trimester bilden sich alle Organe, Muskeln und Knochen des Babys aus."

Website "Lebenshelfer - Abtreibung; Entwicklung"

Aber vielleicht wäre es auch nicht SO schlimm, sich ein Herz zu fassen und es den Eltern zu beichten. Sie werden zwar anfangs vielleicht zornig, gar geschockt sein, aber letztendlich Verständnis und Unterstützung geben. Vielleicht kennst du noch jemanden (Freunde, Lehrer, Großeltern) mit dem du darüber reden kannst.

Ich wünsche dir und deinem Kind sonst alles Gute und Gottes Segen für die Zukunft!

Woher ich das weiß:Recherche

Hallo

Ja, das geht. Im Alter von 15 Jahren entscheidet der Arzt über die Reife und Einsichtsfähigkeit. Ist diese gegeben, was normalerweise der Fall ist, kann man ohne Einwilligung der Eltern abtreiben.

Mit der Beratungsstelle, z. B. Pro Familia, wo Du eh hin musst, kannst Du das ganze Vorgehen besprechen. Bei der Krankenkasse ist vor der Abtreibung eine Kostenübernahme zu beantragen mangels Einkommen.

Eine Abtreibung ist mit einer Bedenkfrist von 3 Tagen nach der Beratung möglich.

Freundlichen Gruss

tm

Ja, das geht. Dein Frauenarzt kann dich diesbezüglich beraten und es geht nur, wenn deine Eltern Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind (nicht privat versichert) und du Zugang zu deiner Versichertenkarte hast.

Hallo du Liebe,

Isebise hat dir sehr ausführlich auf die Frage geantwortet. In deinem Alter würde ein Arzt abwägen, wie er deine Reife für solch eine Entscheidung einschätzt.

Hast du aus Interesse gefragt? Ich hab auch deine anderen Fragen gelesen und kann mir vorstellen, deine Eltern wären sehr enttäuscht, wenn ihre Tochter schwanger wäre, stimmt's?

In dem Fall bräuchtest du wahrscheinlich erst mal jemanden, mit dem du reden kannst, wie es weitergehen soll. Wenn es so ist, bin ich gern für dich da.
Magst du nochmal schreiben?
Ich hoffe dir Antworten hier können dir weiterhelfen.

Ich wünsche dir alles Gute ❣️

Liebe Grüße Sophie