Kann man einen roller auch ohne Gutachten der drossel auf 25 papiere drosseln?

5 Antworten

Hallo,
man kann eine Roller drosseln, jedoch ist es ohne Gutachtem ungültig, was eine Straftat wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis wäre.

Man könnte versuchen, über den Händler Papiere als 25er zu erhalten und selber drosseln.
Eventuell würde dann sogar eine 25er CDI für ca. 20€ ausreichen.
Falls man andere Papiere bestellen kann, könnte der Händler in Erfahrung bringen, wie das Fahrzeug gedrosselt wird.

Das würde dann höchstens im Rahmen einer ( kostpieligen ) Einzelabnahme über einen der grossen technischen Überwachungsvereine funktionieren KÖNNEN . ( " Können " heisst leider nicht , dass Du damit auch eine passende Umschreibung garantiert erwirken wirst )

Aber prinzipiell ist es zumindest dann möglich, wenn :

 - Hubraum des Zylinders nicht über 50 ccm

 - Leistung nicht höher als etwa 1,1 - 1,5 KW bei nicht mehr als 4800 - 6000 U/min

 - Fahrzeug technisch nur in einsitziger Ausführung mit begrenzter nutzbarer Sitzbankfläche von m.W. unter 400 - 450 mm Länge.

 - die Drosselorgane nicht ohne grösseren Aufwand einfach zu entfernen oder umgehen sind.

Das wären jetzt mal die wichtigsten Eckpunkte, die mir für solch ein Vorhaben grundlegend einfallen würden ; zumindest für alte 50 ccm - Motorroller, für die es keine serienmässige Drosselvorrichtung mit allgemeiner Betriebs- / und Typenzulassung vom Hersteller gibt.

migebuff  02.09.2016, 18:17

 - Fahrzeug technisch nur in einsitziger Ausführung mit begrenzter nutzbarer Sitzbankfläche von m.W. unter 400 - 450 mm Länge.


Hier soll ein 45 km/h-Kleinkraftrad auf 25 km/h gedrosselt werden.

Kleinkrafträder bis 25 km/h sind fahrerlaubnisfrei und anders als beim Fahrrad mit Hilfsmotor gibt es hier keine Einschränkung der Anzahl der Sitzplätze. §4 Abs 1 Nr 1b FeV.

0
Parhalia  02.09.2016, 18:47
@migebuff

@Migebuff,

hier widersprichst Du Dir doch selbst, bzw. du hast Dich vertan.

Ausser der besonderen Ausnahme eines zulässigen Kindersitzes in technisch korrekter Weise ... etc.pp... darf ein "Mofa" ansonsten nur einsitzig sein.

Und bei nachträglicher Drosselung von 45 auf 25 KM/h muss bei einem ursprünglich 2-Sitzigen FZG auch eine Begrenzung der nutzbaren Sitzfläche entweder durch eine Sitzbanktasche oder ähnliche technische Möglichkeiten erfolgen.

0
migebuff  02.09.2016, 21:50
@Parhalia

Nein, ich bringe nichts durcheinander und ich widerspreche mir auch nicht, die FeV unterscheidet in der aktuellsten Fassung zwischen auf 25 km/h gedrosselten KKR und dem klassischen Fahrrad mit Hilfsmotor. Die Rechtsgrundlage habe ich oben extra noch gennant.

Das Thema "Einsitzigkeit" ist für auf 25 km/h gedrosselte Roller längst Geschichte, in ein paar Tagen zieht dann auch das klassische "Fahrrad mit Hilfsmotor" im Zuge der elften Änderungsverordnung nach. Dann existiert dieser Begriff in der FeV nicht mehr.

Das Fahrzeug des Fragesteller muss schon jetzt nicht einsitzig sein. Du darfst natürlich trotzdem gerne versuchen, das Wort "einsitzig" im folgenden Zitat hervorzuheben:


Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind

Kleinkrafträder bis 45 km/h der Klasse L1e nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates (ABl. L 124 vom 9.5.2002, S. 1), wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist


0
Parhalia  03.09.2016, 01:17
@migebuff

Was willst Du jetzt mit Deinen Zitaten bewirken ?

Du solllst meinet wegen das letzte Wort haben und ich bin raus aus dieser Frage. Punkt und aus....

0
migebuff  03.09.2016, 09:31
@Parhalia

Das ist leider die typische Reaktion. "Was, eine Gesetzesänderung, von der ich noch nichts gehört habe? Nein, das darf nicht sein, du hast keine Ahnung". Aber du hast Recht, eine Diskussion sollte bei dieser Ausgangslage wirklich nicht geführt werden. Besser als die Kiddies, die dann beleidigend werden.

1

Da kommt mir die frage auf: Wie willst du das den Theoretikern bei der Zulassungsstelle beweisen? Die gehen nicht mit dir raus und schauen, ob alles eingebaut ist und sie so viel fährt. Da musst DU von einem zugelassenen Prüfer einen Nachweiß erbringen. 

Diddy57  01.09.2016, 23:17

..und ob die sich das angucken! Die schreiben doch nicht einfach Papiere aus ohne die Karre genaustens begutachtet zu haben. War schon oft mit damaligen Kollegen beim TÜV zwecks Abnahme. Da wurde bei jedem der Variodeckel abgeschraubt und sich der Distanzring angeschaut. Alle die vom Hersteller vorgeschriebenen Drosselungen werden angeschaut ob auch alle und richtig verbaut wurden. Und anschließend wurde noch ne Probefahrt auf dem Hof gemacht. Dann erst gabs den Segen vom TÜV.

0
Diddy57  01.09.2016, 23:53
@Diddy57

...Entschuldigung! ! Habe da gerade gelesen das du die Zulassungsstelle gemeint hast und nicht den TÜV. Da gebe ich dir natürlich vollkommen recht, von denen kommt keiner raus und schaut sich die Kiste an. Hab das jetzt wie gesagt mit dem TÜV verwechselt.:-(

1
Klaudrian  01.09.2016, 23:54
@Diddy57

Nächstes mal liest du bitte einen Kommentar genauer, bevor du jemanden hatest, danke!

0
Parhalia  02.09.2016, 18:52
@Diddy57

@Diddy57, bei solch einer unklar gestellten Frage musst nicht DU Dich entschuldigen, sondern die urhebende Person der formulierten Fragestellung. 😎

1

ich meine du kannst es einfach ummelden wenn du vorher 50er hattest. kostet halt ein wenig aber so genau weiss ich das nicht mehr

Parhalia  01.09.2016, 17:33

Wenn es für ein motorisiertes Kleinkraftrad jedwelcher Art mit einem Hubraum von 50 ccm nicht ganz konkret auch eine an dieses Fahrzeug gebundene Vorabnahme für eine Zulassung als Mofa gibt, so kann man das ohne vorherigen technischen Nachweis leider nicht einfach "ummelden".

0

Ich habe aber einen rex roller (China roller ) und der hersteller hat nur Filialen in china

RuedigerKaarst  01.09.2016, 19:19

Dann nur mit Drosselsatz zu dem ein Gutachten mitgeliefert wird. Kostenpunkt ca. 150 bis 200 € zuzüglich jeweils ca. 50 € für Einbau und TÜV-Abnahme.

0